Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1.      Auf Basis des Wertgutachtens des Büro Deisen Immobilienbewertung, Martinstraße 13, 55116 Mainz vom 13.06.2017 erfolgt der Ankauf der Liegenschaft „Außerhalb 22 „Storkebrünnchen in 64331 Weiterstadt (Flur 20, Flurstück 3/2, 3/8 und 3/7).

Der Verkehrswert (Marktwert) i.S.d. § 194 BauGB wurde mit 1.517.000,00 EUR zum Stichtag 30.05.2017ermittelt.

Die seitherigen Eigentümer haben ein Verkaufsangebot von 1.450.000,00 EUR an den Landkreis gerichtet. Da dieses unter dem ermittelten Verkehrswert liegt, wird zu dieser Summe ein Kauf erfolgen.

Die erforderlichen Mittel für den Kaufpreis und die anfallenden Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtsgebühren) in Höhe von 1.550.000 EUR werden gem. § 100 HGO auf dem Produkt  1.05.04.01 unter der Maßnahme "Ankauf Liegenschaft „Storkebrünnchen" außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Produktbereich 03.

 

2.      Die Verwaltung wird erneut grundsätzliche rechtliche Prüfungen veranlassen, ob die bestehenden Mietverträge unter Berücksichtigung der §§ 313, 314, 569, 543 u.a. BGB vorzeitig außerordentlich gekündigt werden können.