Anfrage der Fraktion von Die Linke:
Ich – Werner Bischoff – war als Vorsitzender der Reinheimer Erwerbslosengemeinschaft REGE e.V. als Bevollmächtigter einer „Kundin“ der KfB Gast eines Beratungsgespräches. Es war der 17.07. gegen 10.15 Uhr.
Plötzlich gab es heftige Warnsignale. Der Fallmanager meiner Bevollmächtigten rief „die ist ein Notfall“ und verließ schnellen Schrittes das Büro. Mich und meine Bevollmächtigte ließ er staunend und unwissend zurück. Ähnlich erging es den ca. 20 bis 30 „Kunden der KfB“ im 1. Stock. Sie alle sammelten sich und fragten unwissend – zwischen den hektisch umhereilenden Fallmanager/innen- „Was ist denn los?“
Hierzu stellt die LINKE/DA/DI folgende Fragen:
1.
Wie viele Notfälle gab es seit Bestehen der KFB in
Jahren? (getrennt aufführen)
Die „Kreisagentur für Beschäftigung
Darmstadt-Dieburg“ (KfB) besteht seit 01.01.2005. Eine Statistik über
„Notfälle“ wurde nicht geführt.
2.
Wie sollen sich die Beschäftigten der KfB in solchen
Notfällen verhalten?
Es gibt Verhaltensempfehlungen zur
Vermeidung von Bedrohungen und Übergriffen am Arbeitsplatz, über die jeder/jede
Bedienstete der KfB verfügt und die bei Neueinstellungen am ersten Arbeitstag
ausgehändigt wird (siehe Anlage 1).
3.
Wie sollen sich die Kunden in solchen Fällen verhalten?
Und warum wurden die am 11.7. um 10:15 Uhr nicht umgesetzt? Warum wurden die
Kunden unwissend alleine in den Gängen stehen gelassen?
Kunden sollen in diesen Fällen von den
Mitarbeitern/innen gebeten werden, das Büro zu verlassen und sich in die
Wartezone des jeweiligen Stockwerks zu begeben, bis die Situation geklärt ist.
Das wurde offenbar in dem geschilderten Fall aus der Hektik heraus versäumt.
4.
Existiert in den KfB ein mit Polizei und
Landeskriminalpolizei abgesprochenes Sicherheitskonzept?
Die in der Anlage beigefügten
Verhaltensempfehlungen sind mit der Polizei Darmstadt abgestimmt. Die Polizei
verfügt über entsprechende Gebäudepläne und kann im Alarmierungsfall aufgrund der genauen Ortskenntnisse zielgenau
und ohne unnötigen Zeitverlust eingreifen.
5.
Gibt es in der KfB eine „Tendenz“ von Notfällen – z.B.
mehr in der materiellen Abteilung und dafür weniger in der Aktivierenden. Gibt
es eine größere Häufigkeit an Notfällen in bestimmten Kommunen des Landkreises?
Anhaltspunkte für eine bestimmte Tendenz
sind weder inhaltlich noch räumlich erkennbar.
6.
Gab es in der KfB seit ihrem Bestehen „mutwillige
Zerstörungen, Brandversuche oder Tätlichkeiten gegenüber dem Eigentum des
Landkreises Darmstadt Dieburg bzw. den Beschäftigten der KfB? Wenn ja, wie
viele und in welchen Jahren?
Mutwillige Zerstörungen sind nicht
bekannt, wohl aber Übergriffe gegen das mitgebrachte Eigentum von
Beschäftigten. Die tatsächliche Zahl von Diebstählen ist dem Kreisausschuss
nicht bekannt, durch Beschäftigte sind einige wenige Sachverhalte polizeilich
angezeigt worden.
7.
Wurden die Verdächtigte der evtl. Tätlichkeiten,
Brandversuche, mutwillige Zerstörungen polizeilich ermittelt? Wie und auf
welchem Wege erfolgte hier die polizeiliche Ermittlungen Wurde auch der Vorwurf
der Gewalttätigkeit bzw. der strengen Gewalttätigkeit erhoben? Wenn ja, wie viele
Fälle gab es seit dem Bestehen der KfB?
Da keine mutwilligen Zerstörungen
festgestellt wurden, wurden diese auch nicht verfolgt. In Fällen von Androhung
von Gewalt oder tätlichen Übergriffen gab es Strafanzeigen, in denen auch
polizeiliche Ermittlungen und Strafverfahren durchgeführt wurden. Statistiken
darüber liegen nicht vor.
8.
Welche Maßnahmen gegen o.g. Personenkreis erwägt die
Führung der KFB? Wie sollen ähnliche Fälle in Zukunft verhindert werden?
Dazu wurden von der Führung der KfB die
beigefügten Verhaltensempfehlungen entwickelt. Es besteht ein enger Kontakt zur
Polizei. Mitarbeiter/innen werden in den Bereichen Deeskalation und Prävention
geschult. In Abstimmung mit der Verwaltungsleitung wurde ein neues Alarmsystem
eingeführt, das im Bedrohungsfall verschiedene Szenarien zur Hilfeleistung
ermöglicht.
Der Jobcenterleiter führt im Einzelfall Individualansprachen bei Kundinnen und
Kunden durch, die sich inadäquat verhalten haben, um die Parteien wieder
zusammenzubringen und in Zukunft einen wertschätzenden Umgang zu ermöglichen.
Die KfB ist darüber hinaus eingebettet in das Sicherheitskonzept der
Kreisverwaltung am Standort Darmstadt-Kranichstein.
9.
Wurden betreffes polizeilicher Ermittlungen gar
Personen – bzw. Kunden der KfB polizeilich abgehört? Wenn ja, wie viele? Diente
diese polizeiliche Abhörung zu Ermittlung der Beschuldigten? Wenn ja, wie viele?
Darüber liegen dem Kreisausschuss keine
Erkenntnisse vor.
10. Wie
viele Kunden/innen der KfB unterliegen derzeit einem Hausverbot?
Aktuell bestehen weniger als zehn
Hausverbote für die Kreishäuser sowie deren Außenstellen. Jährlich werden im
Durchschnitt zwischen zwei und fünf Hausverbote neu verfügt. Abhängig von der Beurteilung
der künftigen Störung des ordnungsgemäßen Betriebs und des erforderlichen
Schutzes der Bediensteten werden Hausverbote befristet oder, z. B. im
Wiederholungsfall oder bei besonderer Tragweite, auch unbefristet
ausgesprochen.
Inwieweit Personen, die damit belegt sind und zum Zeitpunkt der Erteilung
Kundin/Kunde der Kreisagentur für Beschäftigung waren, dies auch heute noch
sind, wird nicht dokumentiert, da es für den mit einem Hausverbot verbundenen
Schutzzweck unerheblich ist. Darüber hinaus ist es nicht selten, dass eine mit
Hausverbot belegte Person zwar bei der Kreisagentur für Beschäftigung bekannt
ist, der auslösende Faktor jedoch durch Kontakt mit einem anderen Fachbereich
entstanden ist. Dies vorweg geschickt, weniger als fünf.
Wesentlich ist vielmehr, dass mit einem Hausverbot niemand von der
Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen ausgeschlossen wird und nach
Terminvereinbarung Gelegenheit zu einer persönlichen Vorsprache, soweit diese
nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für erforderlich erachtet wird und
die Angelegenheit nicht postalisch, telefonisch oder elektronisch erledigt
werden kann, hat.
11. Wie
viele – wegen Tätlichkeitsandrohungen – wegen Tätlichkeitsversuchen und
Beleidigungen? Wegen Sonstigen Gründen?
Alle.
12. Sind
die vorgeschriebenen Hinweisschilder zum Verhalten im Brandfall auch für Kinder
gut sichtbar in der KfB angebracht und so ausgestattet, dass Kunden, die der
deutschen Behördensprache nicht mächtig sind, sie verstehen können?
Die Beschilderung der Fluchtwege (Flucht-
und Rettungswegeplan) entspricht den geltenden Vorschriften und verwendet zur
Überwindung der Sprachbarriere die international abgestimmte Symbolik. Darüber
hinaus unterstützen definierte Bedienstete anwesende Besucherinnen/Besucher
beim Verlassen des Gebäudes. Die Auswertung unregelmäßig erfolgender
Alarmierungen ergaben bis jetzt keine Hinweise auf Defizite in der
Beschilderung.
Soweit im Rahmen durchgeführter Begehungen Handlungsbedarf erkannt wird,
erfolgt eine unmittelbare Korrektur.
13. Liegt
hierüber auch eine Stellungnahme der zuständigen Fachkraft für Sicherheit bzw.
des Brandschutzbeauftragten vor?
Nein, siehe Antwort zu 12.