Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Ich – Werner Bischoff – war als Vorsitzender der Reinheimer Erwerbslosengemeinschaft REGE e.V. als Bevollmächtigter einer „Kundin“ der KfB Gast eines Beratungsgespräches. Es war der 17.07. gegen 10.15 Uhr.

Plötzlich gab es heftige Warnsignale. Der Fallmanager meiner Bevollmächtigten rief „die ist ein Notfall“ und verließ schnellen Schrittes das Büro. Mich und meine Bevollmächtigte ließ er staunend und unwissend zurück. Ähnlich erging es den ca. 20 bis 30 „Kunden der KfB“ im 1. Stock. Sie alle sammelten sich und fragten unwissend – zwischen den hektisch umhereilenden Fallmanager/innen- „Was ist denn los?“

 

Hierzu stellt die LINKE/DA/DI folgende Fragen:

 

1.      Wie viele Notfälle gab es seit Bestehen der KFB in Jahren? (getrennt aufführen)

Die „Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg“ (KfB) besteht seit 01.01.2005. Eine Statistik über „Notfälle“ wurde nicht geführt.

 

2.      Wie sollen sich die Beschäftigten der KfB in solchen Notfällen verhalten?

Es gibt Verhaltensempfehlungen zur Vermeidung von Bedrohungen und Übergriffen am Arbeitsplatz, über die jeder/jede Bedienstete der KfB verfügt und die bei Neueinstellungen am ersten Arbeitstag ausgehändigt wird  (siehe Anlage 1).

 

3.      Wie sollen sich die Kunden in solchen Fällen verhalten? Und warum wurden die am 11.7. um 10:15 Uhr nicht umgesetzt? Warum wurden die Kunden unwissend alleine in den Gängen stehen gelassen?

Kunden sollen in diesen Fällen von den Mitarbeitern/innen gebeten werden, das Büro zu verlassen und sich in die Wartezone des jeweiligen Stockwerks zu begeben, bis die Situation geklärt ist. Das wurde offenbar in dem geschilderten Fall aus der Hektik heraus versäumt.

 

4.      Existiert in den KfB ein mit Polizei und Landeskriminalpolizei abgesprochenes Sicherheitskonzept?

Die in der Anlage beigefügten Verhaltensempfehlungen sind mit der Polizei Darmstadt abgestimmt. Die Polizei verfügt über entsprechende Gebäudepläne und kann im Alarmierungsfall  aufgrund der genauen Ortskenntnisse zielgenau und ohne unnötigen Zeitverlust eingreifen.

 

5.      Gibt es in der KfB eine „Tendenz“ von Notfällen – z.B. mehr in der materiellen Abteilung und dafür weniger in der Aktivierenden. Gibt es eine größere Häufigkeit an Notfällen in bestimmten Kommunen des Landkreises?

Anhaltspunkte für eine bestimmte Tendenz sind weder inhaltlich noch räumlich erkennbar.

 

6.      Gab es in der KfB seit ihrem Bestehen „mutwillige Zerstörungen, Brandversuche oder Tätlichkeiten gegenüber dem Eigentum des Landkreises Darmstadt Dieburg bzw. den Beschäftigten der KfB? Wenn ja, wie viele und in welchen Jahren?

Mutwillige Zerstörungen sind nicht bekannt, wohl aber Übergriffe gegen das mitgebrachte Eigentum von Beschäftigten. Die tatsächliche Zahl von Diebstählen ist dem Kreisausschuss nicht bekannt, durch Beschäftigte sind einige wenige Sachverhalte polizeilich angezeigt worden.

 

7.      Wurden die Verdächtigte der evtl. Tätlichkeiten, Brandversuche, mutwillige Zerstörungen polizeilich ermittelt? Wie und auf welchem Wege erfolgte hier die polizeiliche Ermittlungen Wurde auch der Vorwurf der Gewalttätigkeit bzw. der strengen Gewalttätigkeit erhoben? Wenn ja, wie viele Fälle gab es seit dem Bestehen der KfB?

Da keine mutwilligen Zerstörungen festgestellt wurden, wurden diese auch nicht verfolgt. In Fällen von Androhung von Gewalt oder tätlichen Übergriffen gab es Strafanzeigen, in denen auch polizeiliche Ermittlungen und Strafverfahren durchgeführt wurden. Statistiken darüber liegen nicht vor.

 

8.      Welche Maßnahmen gegen o.g. Personenkreis erwägt die Führung der KFB? Wie sollen ähnliche Fälle in Zukunft verhindert werden?

Dazu wurden von der Führung der KfB die beigefügten Verhaltensempfehlungen entwickelt. Es besteht ein enger Kontakt zur Polizei. Mitarbeiter/innen werden in den Bereichen Deeskalation und Prävention geschult. In Abstimmung mit der Verwaltungsleitung wurde ein neues Alarmsystem eingeführt, das im Bedrohungsfall verschiedene Szenarien zur Hilfeleistung ermöglicht.

Der Jobcenterleiter führt im Einzelfall Individualansprachen bei Kundinnen und Kunden durch, die sich inadäquat verhalten haben, um die Parteien wieder zusammenzubringen und in Zukunft einen wertschätzenden Umgang zu ermöglichen.

Die KfB ist darüber hinaus eingebettet in das Sicherheitskonzept der Kreisverwaltung am Standort Darmstadt-Kranichstein.

 

9.      Wurden betreffes polizeilicher Ermittlungen gar Personen – bzw. Kunden der KfB polizeilich abgehört? Wenn ja, wie viele? Diente diese polizeiliche Abhörung zu Ermittlung der Beschuldigten? Wenn ja, wie viele?

Darüber liegen dem Kreisausschuss keine Erkenntnisse vor.

 

10.  Wie viele Kunden/innen der KfB unterliegen derzeit einem Hausverbot?

Aktuell bestehen weniger als zehn Hausverbote für die Kreishäuser sowie deren Außenstellen. Jährlich werden im Durchschnitt zwischen zwei und fünf Hausverbote neu verfügt. Abhängig von der Beurteilung der künftigen Störung des ordnungsgemäßen Betriebs und des erforderlichen Schutzes der Bediensteten werden Hausverbote befristet oder, z. B. im Wiederholungsfall oder bei besonderer Tragweite, auch unbefristet ausgesprochen.

Inwieweit Personen, die damit belegt sind und zum Zeitpunkt der Erteilung Kundin/Kunde der Kreisagentur für Beschäftigung waren, dies auch heute noch sind, wird nicht dokumentiert, da es für den mit einem Hausverbot verbundenen Schutzzweck unerheblich ist. Darüber hinaus ist es nicht selten, dass eine mit Hausverbot belegte Person zwar bei der Kreisagentur für Beschäftigung bekannt ist, der auslösende Faktor jedoch durch Kontakt mit einem anderen Fachbereich entstanden ist. Dies vorweg geschickt, weniger als fünf.

Wesentlich ist vielmehr, dass mit einem Hausverbot niemand von der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen ausgeschlossen wird und nach Terminvereinbarung Gelegenheit zu einer persönlichen Vorsprache, soweit diese nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für erforderlich erachtet wird und die Angelegenheit nicht postalisch, telefonisch oder elektronisch erledigt werden kann, hat.

 

11.  Wie viele – wegen Tätlichkeitsandrohungen – wegen Tätlichkeitsversuchen und Beleidigungen? Wegen Sonstigen Gründen?

Alle.

 

12.  Sind die vorgeschriebenen Hinweisschilder zum Verhalten im Brandfall auch für Kinder gut sichtbar in der KfB angebracht und so ausgestattet, dass Kunden, die der deutschen Behördensprache nicht mächtig sind, sie verstehen können?

Die Beschilderung der Fluchtwege (Flucht- und Rettungswegeplan) entspricht den geltenden Vorschriften und verwendet zur Überwindung der Sprachbarriere die international abgestimmte Symbolik. Darüber hinaus unterstützen definierte Bedienstete anwesende Besucherinnen/Besucher beim Verlassen des Gebäudes. Die Auswertung unregelmäßig erfolgender Alarmierungen ergaben bis jetzt keine Hinweise auf Defizite in der Beschilderung.

Soweit im Rahmen durchgeführter Begehungen Handlungsbedarf erkannt wird, erfolgt eine unmittelbare Korrektur.


13.  Liegt hierüber auch eine Stellungnahme der zuständigen Fachkraft für Sicherheit bzw. des Brandschutzbeauftragten vor?

Nein, siehe Antwort zu 12.