Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage des Abgeordneten Sobich:

 

In den Gemeinschaftsunterkünften der Asylbewerber will der Landkreis den Betroffenen eine WLAN-Verbindung bereitstellen.

 

Es ergeben sich folgende Fragen:

 

1.      Ist es korrekt, dass ab einer Belegung von 30 Plätzen das WLAN zur Verfügung gestellt wird?

 

Ja, derzeit wird überprüft, in welchen Gemeinschaftsunterkünften ab 30 Plätzen WLAN eingerichtet werden kann. Für die vom Landkreis betriebenen GUs gab es hierzu Gespräche mit einem Dienstleister, bisher wurde jedoch noch kein Vertrag abgeschlossen. In einigen Betreiberunterkünften wurde bereits WLAN eingerichtet, ebenso haben einzelne Asylarbeitskreise die Einrichtung von WLAN in Gemeinschaftsunterkünften initiiert und umgesetzt.

 

2.      Wieviel Gemeinschaftsunterkünfte werden mit der WLAN-Anbindung versorgt?

 

Es werden voraussichtlich 8 Gemeinschaftsunterkünfte über 30 Plätze mit WLAN versorgt.

 

3.      Gibt es einen zeitlichen Ablauf, wann die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte den WLAN-Zugang erhalten?

 

Die Gemeinschaftsunterkünfte, die bisher nicht versorgt werden, werden nach und nach erschlossen. Es müssen jeweils passgenaue und individuelle Lösungen gefunden werden.

 

4.      Hat die WLAN-Bereitstellung in einer Gemeinschaftsunterkunft schon begonnen?

 

Ja, es gibt schon seit längerem Gemeinschaftsunterkünfte, die mit WLAN ausgestattet sind.

 

5.      In welcher Reihenfolge werden die Gemeinschaftsunterkünfte angeschlossen?

 

Bestimmend ist die individuelle Ausgangslage vor Ort.

 

6.      Welche(r) Dienstleister (Provider) wird den WLAN-Dienst bereitstellen?

 

Auch hier gibt es individuelle Lösungen vor Ort. Der Kreis prüft derzeit, welche Provider geeignet sind um die kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünfte zu versorgen.

 

7.      Gibt es schon Verträge mit dem(n) Dienstleister(n)?

 

Nicht von Kreisseite.

 

8.      Wer beteiligt sich an den anfallenden Einmalkosten?

 

Für kreiseigene Gemeinschaftsunterkünfte werden alle Kosten durch den Kreis übernommen. Bei Betreiberunterkünften muss dies  ausgehandelt werden.

 

9.      Wer beteiligt sich an den laufenden Kosten?

 

Siehe Frage 8

 

10.  Sind die Kosten des Landkreises im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt?

 

Die Maßnahmen können aus den allgemeinen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen finanziert werden.

 

11.  Wer betreut die technische Installation?

 

Hängt von der individuellen Lösung vor Ort ab.

 

12.  Wird es eine Rufnummer geben, wo die ehrenamtlichen Helfer der Asylbewerber

Hilfe bei der Einrichtung der WLAN-Verbindung erhalten?

 

Nein.

 

13.  Ist der (die) Dienstleister oder der Landkreis für die Weiterleitung einer Störung

(Hotline) zuständig?

 

Hängt von der individuellen Lösung vor Ort ab, bisher hat der Landkreis keine eingerichtet.

 

14.  Wer gibt im Störungsfall dem Servicetechniker Termin und Zugang zur technischen

Installation?

 

Hängt von der individuellen Situation vor Ort ab.