Anfrage der Fraktion der CDU:

 

In der Sitzung der Betriebskommission am 29.03.2017 wies Herr Landrat Klaus Peter Schellhaas, in einer in Schärfe und Duktus unangemessenen Weise, Herrn Fraktionsvorsitzenden Lutz Köhler darauf hin, dass er weitere Fragen zur Finanzierung der MVZ GmbH nur noch schriftlich beantwortet. Diese Anregung nehmen wir hiermit dankend an.

 

1.      Der Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg (KKH) hat der MVZ GmbH ein mündliches Darlehen in Höhe von mindestens 670.000,-- € gewährt. Lag hierzu ein Beschluss der Gesellschafterversammlung nach §7 des Gesellschaftsvertrags der MVZ GmbH vor?

 

Wenn nein, wie konnte dann die Betriebsleitung rechtmäßig den mündlichen Darlehensvertrag abschließen?

 

Die Beschlussfassungen der Praxissitzkäufe in der Gesellschafterversammlung beinhalteten jeweils eine Darlehensfinanzierung.  Im Übrigen bedarf die Geschäftsführung, gemäß § 7
Abs. 6 j) des Gesellschaftsvertrages ab einer Inanspruchnahme von Krediten, die 250.000,00 EUR  überschreiten, einer Genehmigung der Gesellschafterversammlung. Eine solche Genehmigung bei Überschreitung bedarf es aber auch nur dann, soweit die Inanspruchnahme der Kredite nicht im jährlichen Wirtschaftsplan genehmigt sind.  

 

2.      Hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg der MVZ GmbH in den Jahren 2014 und 2015 Darlehen zur Verfügung gestellt?

 

Wenn ja, welche Gremien haben dies wann beschlossen?

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat der MVZ GmbH aufgrund einer bis dahin nicht existierenden und nur durch Bürgschaft bei der Sparkasse Dieburg zu beantragenden Kreditlinie übergangsweise einen Kassenkredit in Höhe von 50 T€ gewährt (Geldeingang am 16.10.2014).  Nach dem Beschluss über eine Bürgschaft wurde dieser am 18.12.2014 an den Träger in voller Höhe zurückgeführt. Für den Kassenkredit wurden 25,64 EUR an Zinsen für den Zeitraum berechnet.

 

Da es sich  um einen Kassenkredit unter 250.000,00 EUR handelt, ist seitens der MVZ GmbH hierfür die Einholung einer Genehmigung (s. Punkt 1) nicht erforderlich gewesen.

 

3.      Es wird um Mitteilung der täglichen Kassenstände (Kontostände) der MVZ GmbH zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.03.2017 gebeten.

 

Vor dem 08.02.2017 wies das Girokonto durchgehend ein Guthaben aus. Dies liegt in der Teilauszahlung des Darlehens der Sparkasse Dieburg am 25. Oktober 2016 in Höhe von 300.000 Euro begründet. Aus dieser Teilauszahlung hätte die MVZ GmbH teilweise das beim Eigenbetrieb in Anspruch genommene Darlehen zurückführen können. Aufgrund der absehbaren zukünftigen Geldabflüsse hat man sich jedoch dazu entschieden, die Liquidität vorerst in der MVZ GmbH zu belassen. Am 01.02.2017 wurde das restliche Darlehen in Höhe von 375.000 Euro ausgezahlt und am 08.02.2017 eine Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber des Eigenbetriebs in Höhe von 620.000 Euro vorgenommen.

 

Übersicht der Kassenbestände ist als Anhang (Anlage 1) beigefügt.

 

4.      Es wird um Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges gebeten. Darüber hinaus wird um Erläuterung gebeten, ob die Betriebsleitung zur Tätigung von Insich-Geschäften nach § 181 BGB ermächtigt ist.

 

Handelsregisterauszug liegt als Anlage 2 bei.

 

Die Geschäftsführung ist vom § 181 BGB befreit (Selbstkontrahierungsverbot). Diese Befreiung ist auch im Handelsregister eingetragen. Nur auf diese Weise können sogenannte Insichgeschäfte legitimiert werden. Die Betriebsleitung/ Geschäftsführung wurde im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

5.      Es wurde mitgeteilt, dass die Zinsen für das mündliche Darlehen im Jahresabschluss 2016 gebucht worden sind. Wann erfolgte diese Buchung?

 

Der Zinsaufwand wurde mit Belegdatum 31.12.2016 im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses am 24.02. 2017 verbucht. Der Ausgleich erfolgte am 08.03.2017.

 

6.      Hat die MVZ GmbH dem KKH die Mieten für das MVZ in Seeheim-Jugenheim in 2016 bezahlt oder handelt es sich hierbei um immer noch offenstehende Forderungen?

 

Die MVZ GmbH hat die Mieten für das MVZ in Seeheim-Jugenheim am 03.04.2017 gezahlt.

 

7.      Ist das radiologische MVZ in Groß-Umstadt mittleierweile, wie geplant, in vollem Umfang in Betrieb gegangen?

 

Wenn nein, wird um Erläuterung der Gründe gebeten und um eine Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen für die MVZ GmbH.

 

Das radiologische MVZ ist mittlerweile in vollem Umfang in Betrieb gegangen. Die Abrechnungszulassung für MRT und Mammographie ist wie geplant zum 1. April 2017 seitens der KV nach Übergang der Kassenärztlichen Zulassung von Herrn Larseille auf Frau Dr. Thieme und Frau Dr. Wolff erteilt worden.