Nachtrag: 03.05.2017 Nummer 1

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Zentrum für medizinische Versorgung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH (im Folgenden MVZ-GmbH) gründet frühestens zum 01.10.2017 in der Röntgenstrasse 26, 64823 Groß-Umstadt als neue Betriebsstätte ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V bestehend aus der Fachrichtung Kinder- und Jugendheilkunde mit einer Zulassung.

 

2.      Die MVZ GmbH  erwirbt die kinderärztliche Einzelpraxis von Herrn Jörn Voigt, Röntgenstrasse 26, 64823 Groß-Umstadt. Der Kaufpreis für die Praxis wird bis zu 150.000,00 EUR betragen und bis zu diesem Betrag vorbehaltlich einer abschließenden Genehmigung der Gesellschafterversammlung der MVZ GmbH genehmigt. Die erforderlichen Mittel zum Ankauf der Praxisanteile in Höhe von insgesamt Euro 150.000,00 sind im Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2017 der MVZ-GmbH bereits eingeplant, da der Wirtschaftsplan einen Rahmen für unvorhergesehene Praxiskäufe beinhaltet. Die Finanzierung erfolgt über die Aufnahme eines Darlehens. Eine entsprechend benötigte Ausfallbürgschaft wird durch die Gesellschafterversammlung den Gremien des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Genehmigung vorgelegt.

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird gem. § 95 Abs. 2 SGB V als Gesellschafter des MVZ eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Die anliegende Bürgschaft wird im Wortlaut beschlossen:

 

  1. Die MVZ-Gründung kann erst erfolgen, wenn der Kreisausschuss und die Gesellschafterversammlung die in der Begründung dieses Antrags beschriebenen Voraussetzungen festgestellt hat. Darüber muss der Kreistag in seiner nächsten Sitzung informiert werden.