Nachtrag: 03.05.2017 Nummer 1
Sitzung: 22.05.2017 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0809-2017/DaDi
Beschluss:
1. Die Zentrum für medizinische Versorgung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH (im Folgenden MVZ-GmbH) gründet frühestens zum 01.10.2017 in der Röntgenstrasse 26, 64823 Groß-Umstadt als neue Betriebsstätte ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V bestehend aus der Fachrichtung Kinder- und Jugendheilkunde mit einer Zulassung.
2. Die MVZ GmbH
erwirbt die kinderärztliche Einzelpraxis von Herrn Jörn Voigt,
Röntgenstrasse 26, 64823 Groß-Umstadt. Der Kaufpreis für die Praxis wird bis zu
150.000,00 EUR betragen und bis zu diesem Betrag vorbehaltlich einer
abschließenden Genehmigung der Gesellschafterversammlung der MVZ GmbH
genehmigt. Die erforderlichen Mittel zum Ankauf der Praxisanteile in Höhe von
insgesamt Euro 150.000,00 sind im Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2017 der
MVZ-GmbH bereits eingeplant, da der Wirtschaftsplan einen Rahmen für
unvorhergesehene Praxiskäufe beinhaltet. Die Finanzierung erfolgt über die
Aufnahme eines Darlehens. Eine entsprechend benötigte Ausfallbürgschaft wird
durch die Gesellschafterversammlung den Gremien des Landkreises
Darmstadt-Dieburg zur Genehmigung vorgelegt.
- Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird gem. § 95 Abs. 2 SGB V als Gesellschafter des MVZ eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Die anliegende Bürgschaft wird im Wortlaut beschlossen:
- Die MVZ-Gründung kann
erst erfolgen, wenn der Kreisausschuss und die Gesellschafterversammlung
die in der Begründung dieses Antrags beschriebenen Voraussetzungen
festgestellt hat. Darüber muss der Kreistag in seiner nächsten Sitzung
informiert werden.