Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Zentrum für medizinische Versorgung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH (im Folgenden MVZ-GmbH) gründet frühestens zum 01.10.2017 in der Krankenhausstraße 13, Groß-Umstadt als neue Betriebsstätte ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V bestehend aus der Fachrichtung Gynäkologie mit 1,5 Zulassungen.

 

2.      Die MVZ GmbH  erwirbt die gynäkologische Einzelpraxis von Frau Andrea Wagner aus Groß-Umstadt. Der Kaufpreis für den Vertragsarztsitz beläuft sich insgesamt auf Euro 110.000,00. Die erforderlichen Mittel zum Ankauf der Praxisanteile in Höhe von insgesamt Euro 110.000,00 werden im Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2017 der MVZ-GmbH (Gesellschafterversammlung am 21.03.2017) beantragt. Die Finanzierung erfolgt über die Aufnahme eines Darlehens. Eine entsprechend benötigte Ausfallbürgschaft für ein Darlehen, welches auch die Kosten für den gynäkologischen Vertragssitz in Höhe von 110.000,00 € beinhaltet, soll seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Verfügung gestellt werden. Der entsprechende Kreistagsbeschluss erfolgt voraussichtlich im September 2017.

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird gem. § 95 Abs. 2 SGB V als Gesellschafter des MVZ eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Die anliegende Bürgschaft wird im Wortlaut beschlossen: