Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die vom Kreistag am 19.09.2011 beschlossene 8. Änderung der Betriebssatzung des Da-Di-Werkes wird wie folgt ergänzt:

 

  1. Nach § 1 Abs. 4 wird eingefügt:

    „(5) Ökologische Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten entsprechend den Anforderungen des Elektrogesetzes unter Beschäftigung von besonders beeinträchtigten Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbare Arbeitslose sowie Personen, die aufgrund einer Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden.“

 

 

  1. Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.