Beschluss: Kenntnis genommen

 

Herr Landrat Schellhaas gibt den als Anlage beigefügten Vierteljahresbericht für das IV. Quartal 2016 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

Nach den Bestimmungen des § 3 Krankenhausbetriebsverordnung und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die Krankenhausbetriebsleitung den Kreisausschuss und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögenplanes zu unterrichten.-

 

Mit dem beiliegenden Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.