Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0717-2017/DaDi
Landrat Schellhaas zur Kenntnis:
Zur Übertragung
von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen besteht seit
1.1.2016 eine neue Rahmenvereinbarung mit dem Land Hessen, die die Beauftragung
von Hessen Mobil für einzelne Projekte regelt.
Aufgrund der
Nachfrage einiger Revisionsämter wurde von Seiten des Hessischen Landkreistages
(HLT) geprüft, ob zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben auf Basis dieses
Rahmenvertrags eine Ausschreibungspflicht besteht.
Nach Auskunft des
HLT besteht keine Ausschreibungspflicht, da es sich nach Rechtsauffassung des
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
(HMWEVL) um einen gesetzlichen Aufgabenübergang nach § 41 Abs. 2 Satz 2 HStrG
handelt. Ein Vergabeverfahren ist hier nicht statthaft.
Die Beauftragung
von Hessen Mobil für einzelne Projekte kann somit ohne Durchführung eines
Vergabeverfahrens erfolgen.
Das Schreiben des
HLT vom 2.2.2017 und der Erlass des HMWEVL vom 8.2.2017 werden in Anlage zur
Kenntnis gegeben.