Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas zur Kenntnis:

 

Zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen besteht seit 1.1.2016 eine neue Rahmenvereinbarung mit dem Land Hessen, die die Beauftragung von Hessen Mobil für einzelne Projekte regelt.

 

Aufgrund der Nachfrage einiger Revisionsämter wurde von Seiten des Hessischen Landkreistages (HLT) geprüft, ob zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben auf Basis dieses Rahmenvertrags eine Ausschreibungspflicht besteht.

 

Nach Auskunft des HLT besteht keine Ausschreibungspflicht, da es sich nach Rechtsauffassung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) um einen gesetzlichen Aufgabenübergang nach § 41 Abs. 2 Satz 2 HStrG handelt. Ein Vergabeverfahren ist hier nicht statthaft.

Die Beauftragung von Hessen Mobil für einzelne Projekte kann somit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens erfolgen.

 

Das Schreiben des HLT vom 2.2.2017 und der Erlass des HMWEVL vom 8.2.2017 werden in Anlage zur Kenntnis gegeben.