Anfrage der Fraktion der CDU:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt am 30.03.2017 führte der Stadtverordnete Scheuermann (Mitglied der FDP Fraktion) aus, „dass Verantwortliche im Landkreis bzw. den Kreiskliniken den Mitarbeitern zustehende Gelder für die Altersvorsorge unterschlagen würden.“.
1. Gab es eine Betriebsprüfung durch den Renten-/Sozialversicherungsträger?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Die
Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die Tochtergesellschaften Dienstleistungs
GmbH und Kreisklinik GmbH der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg im Zeitraum vom
06. Sept. bis 09. Sept 2016 geprüft. Der Prüfungszeitraum umfasste die Jahre
2011 bis 2015. Die Schlussbesprechungen erfolgten am 7. Nov. 2016
(Dienstleistungs GmbH) und 8. Nov. 2016 (K-GmbH). Die Prüfergebnisse waren sehr
erfreulich mit lediglich drei kleineren Anmerkungen. Dies zeugt von der
qualitativ guten Arbeit der Mitarbeiter/innen in der Personalabteilung. Zum
gleichen Ergebnis kamen die Prüfer der DRV in unserem Eigenbetrieb bei ihrer
letzten am 07.03.2013 (Prüfzeitraum: 01.01.2009 bis 31.12.2012; Nachforderung
von 118,66 €).
2. Ist es zu treffend, dass das KKH Beiträge an die Renten-/Sozialversicherungsträger zurückzahlen muss?
Wenn ja, was sind die Gründe und in welcher Höhe?
Wie bereits ausgeführt, kam es
im Rahmen der Prüfung der DRV zu drei Anmerkungen, die Nachzahlungen in einem
äußerst geringen Umfang nach sich zogen.
Dienstleistungs GmbH
Nachzahlung für zwei
geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen, die nach Ansicht der DRV in einem
Fall über 3 Jahre bzw. im anderen Fall über 3 Monate
rentenversicherungspflichtig waren. Höhe der Nachzahlung 2.932,76 €.
Kreisklinik GmbH
Nachzahlung für eine
geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin, die nach Ansicht der DRV über 5 Monate rentenversicherungspflichtig
war. Nachzahlungshöhe 46,80 Euro.
Die Prüfung der externen
Schreibkräfte, der externen Pflegekräfte und der Honorararztkräfte wurde aus
der Prüfung herausgenommen und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Hierüber hat die Betriebsleitung im Rahmen der Betriebskommissionssitzung am
22. April 2016 zeitnah und umfassend berichtet (Eingang der Information über
die Prüfung in 2016 am 04.04.2016). Ebenso wurde das Thema auch im Nachgang
mehrfach in der Betriebskommissionssitzung angesprochen.
3. Welche Auswirkung auf das KKH hat ggf. die Bewertung der Betriebsprüfer?
Die
oben dargestellten Nachzahlungen haben keine Auswirkungen auf die Kreiskliniken
oder deren Tochtergesellschaften und die Bewertung der Betriebsprüfer. Es
handelt sich hierbei um Feststellungen im marginalen Umfang, die im Rahmen
einer solchen Betriebsprüfung üblich sind. Insgesamt sind wir mit dem
Prüfungsergebnis sehr zufrieden, da es keine nennenswerte, gravierenden
Beanstandungen gab. Die aufgeschobene Prüfung der externen Schreibkräfte, der
externen Pflegekräfte und der Honorararztkräfte kann größere Auswirkungen
haben. Den Prüfern wurden alle angeforderten und relevanten Unterlagen und
Informationen zur Verfügung gestellt. Es ist nunmehr abzuwarten, zu welchem
Ergebnis die DRV im Rahmen der Sichtung und Prüfung der Unterlagen kommt.
4. Wann ist mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2016 zu rechnen?
Wir
gehen nach derzeitigem Planungsstand davon aus, dass der Jahresabschluss des
Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg im Sommer geprüft seitens der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vorliegt. Aufgrund von krankheitsbedingten
längeren ausfällen im Bereich Finanzmanagement und kfm. Controlling, die
teilweise auch noch anhalten, kommt es zu Verzögerungen. Weiterhin ist eine
Stelle im Finanzmanagement immer noch vakant.