Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt am 30.03.2017 führte der Stadtverordnete Scheuermann (Mitglied der FDP Fraktion) aus, „dass Verantwortliche im Landkreis bzw. den Kreiskliniken den Mitarbeitern zustehende Gelder für die Altersvorsorge unterschlagen würden.“.

 

1.      Gab es eine Betriebsprüfung durch den Renten-/Sozialversicherungsträger?

 

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die Tochtergesellschaften Dienstleistungs GmbH und Kreisklinik GmbH der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg im Zeitraum vom 06. Sept. bis 09. Sept 2016 geprüft. Der Prüfungszeitraum umfasste die Jahre 2011 bis 2015. Die Schlussbesprechungen erfolgten am 7. Nov. 2016 (Dienstleistungs GmbH) und 8. Nov. 2016 (K-GmbH). Die Prüfergebnisse waren sehr erfreulich mit lediglich drei kleineren Anmerkungen.  Dies zeugt von der qualitativ guten Arbeit der Mitarbeiter/innen in der Personalabteilung. Zum gleichen Ergebnis kamen die Prüfer der DRV in unserem Eigenbetrieb bei ihrer letzten am 07.03.2013 (Prüfzeitraum: 01.01.2009 bis 31.12.2012; Nachforderung von 118,66 €).

 

2.      Ist es zu treffend, dass das KKH Beiträge an die Renten-/Sozialversicherungsträger zurückzahlen muss?

 

Wenn ja, was sind die Gründe und in welcher Höhe?

 

Wie bereits ausgeführt, kam es im Rahmen der Prüfung der DRV zu drei Anmerkungen, die Nachzahlungen in einem äußerst geringen Umfang nach sich zogen.

 

Dienstleistungs GmbH

Nachzahlung für zwei geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen, die nach Ansicht der DRV in einem Fall über 3 Jahre bzw. im anderen Fall über 3 Monate rentenversicherungspflichtig waren. Höhe der Nachzahlung 2.932,76 €.

 

Kreisklinik GmbH

Nachzahlung für eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin, die nach Ansicht der DRV über 5 Monate rentenversicherungspflichtig war. Nachzahlungshöhe 46,80 Euro.

 

Die Prüfung der externen Schreibkräfte, der externen Pflegekräfte und der Honorararztkräfte wurde aus der Prüfung herausgenommen und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Hierüber hat die Betriebsleitung im Rahmen der Betriebskommissionssitzung am 22. April 2016 zeitnah und umfassend berichtet (Eingang der Information über die Prüfung in 2016 am 04.04.2016). Ebenso wurde das Thema auch im Nachgang mehrfach in der Betriebskommissionssitzung angesprochen.

 

3.      Welche Auswirkung auf das KKH hat ggf. die Bewertung der Betriebsprüfer?

 

Die oben dargestellten Nachzahlungen haben keine Auswirkungen auf die Kreiskliniken oder deren Tochtergesellschaften und die Bewertung der Betriebsprüfer. Es handelt sich hierbei um Feststellungen im marginalen Umfang, die im Rahmen einer solchen Betriebsprüfung üblich sind. Insgesamt sind wir mit dem Prüfungsergebnis sehr zufrieden, da es keine nennenswerte, gravierenden Beanstandungen gab. Die aufgeschobene Prüfung der externen Schreibkräfte, der externen Pflegekräfte und der Honorararztkräfte kann größere Auswirkungen haben. Den Prüfern wurden alle angeforderten und relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Es ist nunmehr abzuwarten, zu welchem Ergebnis die DRV im Rahmen der Sichtung und Prüfung der Unterlagen kommt.

 

4.      Wann ist mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2016 zu rechnen?

 

Wir gehen nach derzeitigem Planungsstand davon aus, dass der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg im Sommer geprüft seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vorliegt. Aufgrund von krankheitsbedingten längeren ausfällen im Bereich Finanzmanagement und kfm. Controlling, die teilweise auch noch anhalten, kommt es zu Verzögerungen. Weiterhin ist eine Stelle im Finanzmanagement immer noch vakant.