Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Laut §§ 81 und 82 SGB IX sollen Firmen und der öffentliche Dienst vor internen und externen Stellenausschreibungen, im Vorfeld bei Integrationsfachbetrieben Anfragen ob diese Stelle für einen schwerbehinderten Menschen geeignet ist.

 

1.    Wie viele schwerbehinderte Menschen im Landkreis Da-Di sind für den ersten Arbeitsmarkt tauglich und beziehen ALG I und ALG II?

 

Aktuell werden von der KfB 777 schwerbehinderte Menschen betreut, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Davon beziehen 10 Personen ALG I nach dem SGB III und erhalten aufstockend Leistungen nach dem SGB II.

 

2.    Gibt es oder gab es Maßnahmen und wieviel Plätze standen zur Verfügung, zur schnellen Überwindung von Arbeitslosigkeit für schwerbehinderte Menschen? Welche Maßnahmenträger führten diese durch?

 

Schwerbehinderte Menschen werden von unserer Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Fachgebiet 522.5 betreut.

Es gibt eine Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme, genannt ABB (Aktivierung und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung), mit 25 Plätzen.

Die durchschnittliche Verweildauer beträgt sechs Monate.

Die Maßnahme wird seit mehreren Jahren erfolgreich durch das bwhw (Bildungswerk der hessischen Wirtschaft) durchgeführt.

Des weiteren stehen alle Maßnahmen für SGB II-Hilfeempfänger selbstverständlich auch allen Menschen mit Behinderung offen.

 

3.    Gibt es einen Austausch bezüglich der Meldungen von Arbeitgebern laut §§ 81 und 82 SGB IX zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Kommunalen Jobcenter des Landkreises Da-Di?

 

§ 81 SGB IX verpflichtet die Arbeitgeber zu einem engen Austausch mit der Agentur für Arbeit. Eine verpflichtende Meldung von Stellen an die Jobcenter gibt es nicht.

 

§ 82 SGB IX regelt besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber. Danach sind die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze an die Agentur für Arbeit zu melden. Dieser Verpflichtung kommt der Fachbereich Personal für den Landkreis Darmstadt-Dieburg nach. Auf freiwilliger Basis erhält das Kommunale Jobcenter des Landkreises Darmstadt-Dieburg ebenfalls eine Meldung der Arbeitsplätze.

 

Ein Austausch von Meldungen der Arbeitgeber zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter findet nicht statt. Das Jobcenter kann allerdings jederzeit auf die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zugreifen.

 

Die Bundesagentur für Arbeit kann jederzeit auf die „Jobzentrale“ des Landkreises Darmstadt-Dieburg zugreifen.