Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

 

1.      Wie hoch ist der Anteil an ausländischer Bevölkerung im Landkreis Darmstadt-Dieburg pro Kreiskommune?

 

Siehe Anlage zu Frage 1: Statistik-Information Bevölkerung, Vorlage-Nr. 0385-2016/DaDi

Diese gibt die aktuellsten der Kreisverwaltung vorliegenden Zahlen wieder. Dass Hessische Landesamt hat darüber informiert, dass es eine Verzögerung bei der Bereitstellung der Einwohnerzahlen gibt und mit den Daten zum 30.06.2016 frühestens im August 2017 zu rechnen ist.

 

2.      Wie hoch ist die Kaufkraft nach Einwohnern im Landkreis Darmstadt-Dieburg pro Kreiskommune?

 

Dazu liegen der Kreisverwaltung keine eigenen Daten vor.
Die Einzelhandelsrelevante Kaufkraft je Einwohner in den einzelnen Kommunen veröffentlicht die IHK in ihren Gemeindesteckbriefen, siehe https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/Statistik22213/
Gemeindesteckbriefe

Die Daten zur Kaufkraft im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben wir in der Anlage zu
Frage 2 zusammengefasst.

 

3.      Wie hoch ist der Anteil an Niedrigeinkommensbezieher im Landkreis Darmstadt-Dieburg pro Kreiskommune? (Anteil der Einkommensteuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 15000 € pro Jahr)

 

Dazu liegen der Kreisverwaltung keine Daten vor.

 

4.      Wie hoch ist der Anteil der Leistungsempfänger nach SGB II (Hartz IV) an der Bevölkerung unter 65 Jahre pro Kreiskommune?

 

Stichtag 31.12.2016

Kommune

Kunden

Alsbach-Hähnlein

391

Babenhausen

955

Bickenbach

200

Dieburg

901

Eppertshausen

421

Erzhausen

374

Fischbachtal

95

Griesheim

1299

Groß-Bieberau

278

Groß-Umstadt

916

Groß-Zimmern

1130

Messel

151

Modautal

183

Mühltal

494

Münster

939

Ober-Ramstadt

1022

Otzberg

216

Pfungstadt

1656

Reinheim

1065

Roßdorf

676

Schaafheim

332

Seeheim-Jugenheim

603

Weiterstadt

1492

Gesamtergebnis

15789

 

Da, wie oben beschrieben, für den Stichtag keine Einwohnerzahlen vorliegen, kann der Anteil an der Bevölkerung nicht errechnet werden.

 

5.      Wie hoch ist der Anteil der Leistungsempfänger nach SGB XII an der Bevölkerung pro Kreiskommune?

 

Stand 31.12.2016

Stadt

Anzahl Leistungsberechtigte

Alsbach-Hähnlein

78

Babenhausen

183

Bickenbach

32

Dieburg

129

Eppertshausen

38

Erzhausen

51

Fischbachtal

13

Griesheim

216

Groß-Bieberau

47

Groß-Umstadt

152

Groß-Zimmern

191

Messel

20

Modautal

20

Mühltal

89

Münster

125

Ober-Ramstadt

187

Otzberg

26

Pfungstadt

236

Reinheim

142

Roßdorf

88

Schaafheim

51

Seeheim-Jugenheim

88

Weiterstadt

182

insgesamt

2384

 

Da, wie oben beschrieben, für den Stichtag keine Einwohnerzahlen vorliegen, kann der Anteil an der Bevölkerung nicht errechnet werden.

 

6.      Wie hoch ist der Anteil der Bezieher des Wohngeldes an der Bevölkerung pro Kreiskommune?

 

Stichtag: 31.12.2016

Kommune

Wohngeldbezieher
2016

Alsbach-Hähnlein

115

Babenhausen

166

Bickenbach

27

Dieburg

175

Eppertshausen

38

Erzhausen

72

Fischbachtal

27

Griesheim

313

Groß-Bieberau

51

Groß-Umstadt

129

Groß-Zimmern

176

Messel

39

Modautal

82

Mühltal

221

Münster

136

Ober-Ramstadt

182

Otzberg

72

Pfungstadt

450

Reinheim

163

Roßdorf

138

Schaafheim

87

Seeheim-Jugenheim

129

Weiterstadt

427

Gesamtergebnis

3415

 

Da, wie oben beschrieben, für den Stichtag keine Einwohnerzahlen vorliegen, kann der Anteil der Bevölkerung nicht errechnet werden.

 

7.      Wie hoch ist der Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtbevölkerung bezogen auf 1000 nach dem SGB III (ALG I) an der Bevölkerung pro Kreiskommune?

 

Diese Zahlen liegen der Kreisverwaltung nicht vor, da die SGB III ( ALG I) Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt werden.

 

8.      Wie hoch ist der Anteil der Arbeitslosen nach dem SGB II (berechnet auf 1000 Einwohner) pro Kreiskommune?

 

Kommune

Arbeitslose

Alsbach-Hähnlein

123

Babenhausen

337

Bickenbach

64

Dieburg

307

Eppertshausen

142

Erzhausen

135

Fischbachtal

31

Griesheim

460

Groß-Bieberau

95

Groß-Umstadt

358

Groß-Zimmern

358

Messel

60

Modautal

57

Mühltal

171

Münster

316

Ober-Ramstadt

328

Otzberg

80

Pfungstadt

495

Reinheim

332

Roßdorf

238

Schaafheim

111

Seeheim-Jugenheim

230

Weiterstadt

501

Gesamtergebnis

5332

 

Da, wie oben beschrieben, für den Stichtag keine Einwohnerzahlen vorliegen, kann der Anteil der Bevölkerung nicht errechnet werden.

 

9.      Wie hoch ist die durchschnittliche Pro-Kopf-Wohnfläche in den einzelnen Kreiskommunen?

 

Hierzu liegen der Kreisverwaltung keine eigenen Daten  vor. Siehe Anlage zu Frage 9: Wohnfläche je Einwohnerin und Einwohner, Daten des Hessischen Statistischen Landesamts. Die Anlage gibt die aktuellsten vorliegenden Zahlen wieder. Die Zahlen aus 2016 liegen noch nicht vor.

 

10.  Wie hoch ist der Anteil der sozialwohnungssuchenden Haushalte im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

 

Die Wohnungssuchenden melden ihren Bedarf bei den Städten und Gemeinden im Landkreis an. In der Anlage „Sozialwohnungssuchende“, die auf Angaben der Städte und Gemeinden basiert, sind die Anzahl der Privathaushalte und der Sozialwohnungssuchenden und das prozentuale Verhältnis zueinander per 01.11.2015 und 01.11.2016 dargestellt.

Siehe Anlage zu Frage 10: Sozialwohnungssuchende

 

11.  In der Vorlage 028/16 wurde beantwortet, dass 429 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit ihren tatsächlichen Unterkunftskosten über den zur Zeit geltenden Richtlinien lägen. Hierzu fragen wir

 

a)      In welchen Kommunen/Städten des Landkreises befinden sich diese 429 tatsächlich nicht angemessenen Unterkunftskosten?

 

Dazu kann die Kreisverwaltung keine statistischen Auswertungen erheben.

 

b)      Wie viele Sozialtransferempfänger/innen des Landkreises Darmstadt-Dieburg leben in diesen Bedarfsgemeinschaften (Zahl 1 bis 10)?

 

Hierzu liegen der Kreisverwaltung keine statistischen Auswertungen vor. Der Begriff „Sozialtransferempfänger/innen“ ist kein rechtskonformer Begriff. Die Kreisverwaltung spricht von Leistungsberechtigten oder -beziehern.

 

c)      Wie viele Sozialtransferempfänger/innen im Landkreis Darmstadt-Dieburg des SGB XII leben in nicht angemessenen Wohnungen?

 

192 Leistungsbezieher/innen des SGB XII lebten zum Stichtag in Wohnungen mit einer nicht angemessenen Miete im Sinne der Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten. Der Begriff „Sozialtransferempfänger/innen“ ist kein rechtskonformer Begriff. Die Kreisverwaltung spricht von Leistungsberechtigten oder -beziehern.

 

12.    Stufen Sie bitte ihre Antwort zur Frage 11 in Tabellenform auf, wie viele der Sozialtransferempfänger/innen in welcher Höhe unangemessene Mieten aus ihrem Regelbedarf bestreiten müssen?
SGB II --- 0 - 20 € --- 20 - 40 € --- 40 - 60 € --- 60 - 80 € --- 80 - 100 € --- über 100 € ---(ähnlich im SGB XII)

 

Dazu kann die Kreisverwaltung keine statistischen Auswertungen erheben.

 

Thema Mieten:

 

13.  Gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg Kommunen, wo zur Ermittlung der angemessenen Mieten ein qualifizierter Mietspiegel existiert?

 

Nein.

 

14.  In wie viel Fällen wurden in der KfB im Jahr 2016 in „streitigen Fällen“ auf die Mieten gem. § 12 WoGG zurückgegriffen? (Bitte Angaben nach entsprechenden Kommunen)

 

In 125 Fällen wurden im Jahr 2016 die Entscheidungen hinsichtlich der Kosten der Unterkunft mit Widerspruch angegriffen (bei 995 Widersprüchen insgesamt), in 28 Fällen wurde Klage beim Sozialgericht  Darmstadt eingelegt oder einstweiliger Rechtsschutz gesucht (von 202 Fällen insgesamt). In wie vielen Fällen dabei auf die Tabellensätze nach § 12 WoGG zurückgegriffen wurde, kann nicht beantwortet werden, weil dazu keine EDV-gestützten Auswertungen vorliegen.

 

Thema Ombudsmänner/frauen:

 

15.  In welcher Art und Weise und in welcher Art und Weise der behandelten Fälle werden die Kreistagsfraktionen über die Arbeit der Ombudsmänner/frauen im Kreistag Darmstadt-Dieburg informiert?

 

Die Ombudsstelle ist verpflichtet, Berichte vorzulegen. Zuletzt wurde der Bericht am 08.11.2016 dem Kreisausschuss und am 28.11.2016 dem GGSA zur Kenntnis gegeben.

 

a)      Wenn nein, ist dies beabsichtigt?

 

Thema Schulden Grundsicherung:

 

16.  Wie viele der Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg nach dem SGB II und dem SGB XII erhalten Kürzungen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wegen sogenannten „KFB Verrechnung Debitor“? (Stand 31.12.2016)

 

SGB XII: Im Dezember 2016 wurde in insgesamt 383 Fällen aus dem Rechtskreis des SGB XII Leistungen an die Kreiskasse gezahlt.

 

SGB II: Im Dezember 2016 wurde in insgesamt 1.816 Fällen aus dem Rechtskreis des SGB II Leistungen an die Kreiskasse gezahlt.

 

Wie viele davon bekommen Kürzungen wegen

 

a)      Rückzahlungen eines Kautionsdarlehens?

 

b)      Rückforderungen überzahlter Leistungen?

 

c)      Sanktionen?

 

d)     Energieschuldendarlehen?

 

e)      Sonstiges?

 

SGB XII:

Bei allen Zahlungen an die Kreiskasse handelt es sich um Aufrechnungen nach § 26 Abs. 2 SGB XII aufgrund zu Unrecht gewährter Leistungen, um die Rückzahlung von Darlehen gemäß § 37 Abs. 4 SGB XII oder die Aufrechnung gemäß § 26 Abs. 3 SGB XII von Darlehen für Strom- und Mietrückständen. Weiterhin werden mit Einverständnis der Leistungsberechtigten Darlehen für Kautionen mit vereinbarten Raten getilgt.

 

Eine Differenzierung der Anzahl nach der Ursache ist nicht möglich. Hierbei handelt es sich um kein Merkmal für die gesetzlichen Bundesstatistiken.

 

Es gibt auch keine  Kennzeichnung in der eingesetzten Fachsoftware, um eine Auswertung zu ermöglichen.

 

SGB II: Eine Auswertung ist technisch nicht möglich.

 

Für die Beantwortung der Fragen bedankt sich Die Linke. Alle Fragen sollten auf das Datum 30.12.2016 hin beantwortet werden.