Anfrage der Fraktion von Die Linke:
Die Fraktion DIE LINKE. stellte in der letzten Kreistagssitzung öffentlich Fragen zur Situation der MVZ´s und einer im Kreistag zur Beschlussfassung anstehenden Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,5 Mio. €. Diese Fragen wurden bis heute nicht beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass die Fragestellung zum Termin des H+F Ausschusses am 13. März nicht möglich war, da sich die Kreistagsfraktion DIE LINKE. erst am 15. März zur Sitzung traf.
Wir fragen erneut:
1.
In welchem Arbeitsverhältnis sind die Ärzte der Kreis –
MVZ´s in Ober-Ramstadt, Seeheim-Jugenheim und Groß-Umstadt beschäftigt?
Sind sie Angestellte des Landkreises bzw. der MVZ GmbH oder fungieren sie wie
niedergelassene Ärzte – nur mit dem Unterschied, dass man sich die
Räumlichkeiten und deren Ausstattung durch die öffentliche Hand finanzieren
lässt?
Bitte bei der Beantwortung der Frage die Art der Beschäftigungsverhältnisse zu den drei Standorten einzeln benennen.
Alle
Ärzte in den „Kreis – MVZ´s“ sind angestellte Ärzte der MVZ-GmbH des
Landkreises Darmstadt-Dieburg.
2.
Wie erklärt die Kreisverwaltung den Anstieg der
„Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen“ von ehemals 225.000 € auf
heute 2,5 Mio. €?
In der Beschlussvorlage hierzu verwies Landrat Schellhaas auf die „Überbrückung
von kurzfristigen Liquiditätsengpässen durch die stark verzögerten Zahlungen
der Kassenärztlichen Vereinigung“ (KV). Die Kassenärztliche Vereinigung leistet
pro Quartal Abschlagszahlungen an Ärzte. Die Endabrechnung, die in ihrer Höhe
überschaubar bleibt, erfolgt in der Regel 2 bis 3 Quartale später. Unter diesem
Gesichtspunkt ist es nicht plausibel, wenn Herr Schellhaas Liquiditätsengpässe
durch verspätete Zahlungen der KV als Grund benennt. Das inzwischen von der KV
Hessen an die Fraktionen des Kreistages versandte Schreiben untermauert diesen
Verdacht.
Wozu werden diese oben genannten Bürgschaften in Millionenhöhe folglich benötigt?
Die
MVZ-GmbH verfügt lediglich über das zur Gründung einer GmbH erforderliche
Eigenkapital in Höhe von 25.000 Euro. Um die Liquidität der Gesellschaft zu
gewährleisten, wurde aus diesem Grund ein Kassenkredit eingeräumt. Es ist
richtig, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) pro Quartal
Abschlagzahlungen leistet. Diese Abschlagzahlungen orientieren sich jedoch an
in der Vergangenheit erbrachten Patientenzahlen. Befindet sich eine Arztpraxis
noch in der Aufbauphase, erfolgt eine zeitlich versetzte Zahlung der
tatsächlich erbrachten Leistungen. Hier tritt die MVZ-GmbH sehr wohl in eine
finanzielle Vorleistung.
Die
Praxissitzkäufe erfolgen in der Regel darlehensfinanziert. Um ein Darlehen
aufnehmen zu können, muss eine Bürgschaft seitens des Trägers vorliegen. Die
Gewährung der Bürgschaft einschließlich der Genehmigung durch das
Regierungspräsidium nimmt entsprechend Zeit in Anspruch. Um nach
Beschlussfassung durch die entsprechenden Gremien den Praxissitzkauf
entsprechend den abgeschlossenen Verträgen durchzuführen, wurde der
Kassenkreditrahmen auf 2,5 Mio. Euro angehoben, um über den bestehenden
Kassenkredit eine Zwischenfinanzierung innerhalb der MVZ-GmbH zu ermöglichen,
bis das langfristige Darlehen nach Vorlage der erforderlichen Bürgschaft
aufgenommen werden kann. Dies ermöglich der Geschäftsführung der MVZ-GmbH den
erforderlichen finanziellen Handlungsspielraum, um die Gremienbeschlüsse
umsetzen zu können.
3. Sind die Geldbewegungen zwischen den Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der MVZ GmbH fließend?
Sowohl
für den Eigenbetrieb als auch für die MVZ GmbH und auch den anderen Tochtergesellschaften
existieren jeweils eigene, abgegrenzte Buchungskreise. Die Geldbewegungen
zwischen den Kreiskliniken und der MVZ GmbH basieren auf Vereinbarungen oder
Verträge und sind einzeln nachvollziehbar und transparent.
4. Welche rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen bestehen zwischen den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg und der MVZ GmbH?
Bitte diese Frage einzeln nach rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten beantworten.
Rechtliche Verflechtungen: Die MVZ-GmbH ist eine Tochter des
Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Wirtschaftliche Verflechtung: Die MVZ-GmbH ist für sich wirtschaftlich
eigenständig
Finanzielle Verflechtung: Die MVZ-GmbH nimmt Leistungen der
Dienstleistungs GmbH in Anspruch. Hierfür gibt es entsprechende Verträge in
denen die Leistungen und Vergütung geregelt sind. Weiterhin mietet die MVZ GmbH
sowohl in Seeheim-Jugenheim als auch in Groß-Umstadt Praxisräumlichkeiten
im Krankenhaus an. Entsprechende Mietverträge mit den angemieteten Flächen und
Mietpreis liegen vor. Ebenso bestehen Nutzungsverträge für z. B. Röntgen mit
der MVZ GmbH.
5. Ist die rechtliche Grundlage gegeben, ohne Zustimmung des Kreisparlamentes Gelder der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg in die MVZ GmbH zu transferieren?
Die
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg dürfen laut Satzung Darlehen gewähren. Die
ambulante Versorgung sowie dazugehörige Nebengeschäfte sind im Satzungszweck
der Eigenbetriebssatzung enthalten. Eine Zustimmung des Kreistages ist erst ab
einem Betrag von 1 Mio. EUR erforderlich.
6. Sollte dieses Procedere stattgefunden haben, welche Personen waren über diese Vorgänge informiert bzw. haben sie veranlasst?
Über
die Vorgänge informiert waren die Betriebsleitung der Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg und die Geschäftsführung der MVZ GmbH.