Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Die Fraktion DIE LINKE. stellte in der letzten Kreistagssitzung öffentlich Fragen zur Situation der MVZ´s und einer im Kreistag zur Beschlussfassung anstehenden Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,5 Mio. €. Diese Fragen wurden bis heute nicht beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass die Fragestellung zum Termin des H+F Ausschusses am 13. März nicht möglich war, da sich die Kreistagsfraktion DIE LINKE. erst am 15. März zur Sitzung traf.

 

Wir fragen erneut:

 

1.    In welchem Arbeitsverhältnis sind die Ärzte der Kreis – MVZ´s in Ober-Ramstadt, Seeheim-Jugenheim und Groß-Umstadt beschäftigt?

Sind sie Angestellte des Landkreises bzw. der MVZ GmbH oder fungieren sie wie niedergelassene Ärzte – nur mit dem Unterschied, dass man sich die Räumlichkeiten und deren Ausstattung durch die öffentliche Hand finanzieren lässt?

Bitte bei der Beantwortung der Frage die Art der Beschäftigungsverhältnisse zu den drei Standorten einzeln benennen.

 

Alle Ärzte in den „Kreis – MVZ´s“ sind angestellte Ärzte der MVZ-GmbH des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

 

2.    Wie erklärt die Kreisverwaltung den Anstieg der „Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen“ von ehemals 225.000 € auf heute 2,5 Mio. €?

In der Beschlussvorlage hierzu verwies Landrat Schellhaas auf die „Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen durch die stark verzögerten Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung“ (KV). Die Kassenärztliche Vereinigung leistet pro Quartal Abschlagszahlungen an Ärzte. Die Endabrechnung, die in ihrer Höhe überschaubar bleibt, erfolgt in der Regel 2 bis 3 Quartale später. Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht plausibel, wenn Herr Schellhaas Liquiditätsengpässe durch verspätete Zahlungen der KV als Grund benennt. Das inzwischen von der KV Hessen an die Fraktionen des Kreistages versandte Schreiben untermauert diesen Verdacht.

Wozu werden diese oben genannten Bürgschaften in Millionenhöhe folglich benötigt?

 

Die MVZ-GmbH verfügt lediglich über das zur Gründung einer GmbH erforderliche Eigenkapital in Höhe von 25.000 Euro. Um die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten, wurde aus diesem Grund ein Kassenkredit eingeräumt. Es ist richtig, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) pro Quartal Abschlagzahlungen leistet. Diese Abschlagzahlungen orientieren sich jedoch an in der Vergangenheit erbrachten Patientenzahlen. Befindet sich eine Arztpraxis noch in der Aufbauphase, erfolgt eine zeitlich versetzte Zahlung der tatsächlich erbrachten Leistungen. Hier tritt die MVZ-GmbH sehr wohl in eine finanzielle Vorleistung.

 

Die Praxissitzkäufe erfolgen in der Regel darlehensfinanziert. Um ein Darlehen aufnehmen zu können, muss eine Bürgschaft seitens des Trägers vorliegen. Die Gewährung der Bürgschaft einschließlich der Genehmigung durch das Regierungspräsidium nimmt entsprechend Zeit in Anspruch. Um nach Beschlussfassung durch die entsprechenden Gremien den Praxissitzkauf entsprechend den abgeschlossenen Verträgen durchzuführen, wurde der Kassenkreditrahmen auf 2,5 Mio. Euro angehoben, um über den bestehenden Kassenkredit eine Zwischenfinanzierung innerhalb der MVZ-GmbH zu ermöglichen, bis das langfristige Darlehen nach Vorlage der erforderlichen Bürgschaft aufgenommen werden kann. Dies ermöglich der Geschäftsführung der MVZ-GmbH den erforderlichen finanziellen Handlungsspielraum, um die Gremienbeschlüsse umsetzen zu können.

 

3.    Sind die Geldbewegungen zwischen den Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der MVZ GmbH fließend?

 

Sowohl für den Eigenbetrieb als auch für die MVZ GmbH und auch den anderen Tochtergesellschaften existieren jeweils eigene, abgegrenzte Buchungskreise. Die Geldbewegungen zwischen den Kreiskliniken und der MVZ GmbH basieren auf Vereinbarungen oder Verträge und sind einzeln nachvollziehbar und transparent.

 

4.    Welche rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen bestehen zwischen den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg und der MVZ GmbH?

Bitte diese Frage einzeln nach rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten beantworten.

 

Rechtliche Verflechtungen: Die MVZ-GmbH ist eine Tochter des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Wirtschaftliche Verflechtung: Die MVZ-GmbH ist für sich wirtschaftlich eigenständig

Finanzielle Verflechtung: Die MVZ-GmbH nimmt Leistungen der Dienstleistungs GmbH in Anspruch. Hierfür gibt es entsprechende Verträge in denen die Leistungen und Vergütung geregelt sind. Weiterhin mietet die MVZ GmbH sowohl in  Seeheim-Jugenheim als auch in Groß-Umstadt Praxisräumlichkeiten im Krankenhaus an. Entsprechende Mietverträge mit den angemieteten Flächen und Mietpreis liegen vor. Ebenso bestehen Nutzungsverträge für z. B. Röntgen mit der MVZ GmbH.

 

5.    Ist die rechtliche Grundlage gegeben, ohne Zustimmung des Kreisparlamentes Gelder der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg in die MVZ GmbH zu transferieren?

 

Die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg dürfen laut Satzung Darlehen gewähren. Die ambulante Versorgung sowie dazugehörige Nebengeschäfte sind im Satzungszweck der Eigenbetriebssatzung enthalten. Eine Zustimmung des Kreistages ist erst ab einem Betrag von 1 Mio. EUR erforderlich.


 

6.    Sollte dieses Procedere stattgefunden haben, welche Personen waren über diese Vorgänge informiert bzw. haben sie veranlasst?

 

Über die Vorgänge informiert waren die Betriebsleitung der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg und die Geschäftsführung der MVZ GmbH.