Beschluss:
Die vom Kreistag am 19.09.2011 beschlossene 8. Änderung der Betriebssatzung des Da-Di-Werkes wird wie folgt ergänzt:
- Nach § 1 Abs. 4 wird
eingefügt:
„(5) Ökologische Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten entsprechend den Anforderungen des Elektrogesetzes unter Beschäftigung von besonders beeinträchtigten Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbare Arbeitslose sowie Personen, die aufgrund einer Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden.“
- Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.