Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Die Entschädigungssatzung in der Fassung vom 1. Oktober 2006 wird durch die 1. Änderungssatzung wie folgt geändert:

 

 

1.    § 1 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

       (2)   Der Durchschnittssatz nach Absatz 1 wird für Sitzungen und Dienstgeschäfte
              gewährt.

             

Alte Fassung:

(2)   Der Durchschnittssatz nach Absatz 1 wird nur für Sitzungen und Dienstgeschäfte gewährt,   die an den Wochentagen Montag bis Donnerstag vor 18.00 Uhr und Freitag vor 15.00 Uhr     beginnen.

 

 

2.    Die 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.