Sitzung: 25.04.2017 Verbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Entschädigungssatzung in der Fassung vom 1. Oktober 2006 wird durch die 1. Änderungssatzung wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 2 Satz 1
erhält folgende Fassung:
(2) „Der
Durchschnittssatz nach Absatz 1 wird für Sitzungen und Dienstgeschäfte
gewährt.“
Alte Fassung:
(2) Der Durchschnittssatz nach Absatz 1 wird nur
für Sitzungen und Dienstgeschäfte gewährt, die an den
Wochentagen Montag bis Donnerstag vor 18.00 Uhr und Freitag vor 15.00 Uhr beginnen.
2. Die 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.