Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

S A T Z U N G

 

zur Änderung der Satzung über das Erheben von Gebühren für

die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Dieburg

(Rettungsdienstgebührensatzung Dieburg)

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der zuletzt gültigen Fassung des § 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen in der zuletzt gültigen Fassung  und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben in der zuletzt gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am          die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„Es werden für jeden erteilten Einsatz- oder Fahrauftrag 36,70 € erhoben.“

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2006 in Kraft.