Nachtrag: 06.02.2017

Beschluss: Kenntnis genommen

Kreistagsvorsitzende Wucherpfennig teilt mit, dass das Mitglied des Kreistags,

 

Nicole Jarmer, Friedrich-Ebert-Straße 30, 64832 Babenhausen,

 

vom Wahlvorschlag von Die Linke gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) mit Ablauf des 09.10.2016 auf ihr Mandat im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg verzichtet hat.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG hat Landrat Schellhaas als Kreiswahlleiter am 24.10.2016 als nächste noch nicht berufene Bewerberin (Nachrückerin) vom Wahlvorschlag von Die Linke

 

Gabriele Schimmer-Leisterer, Münstergasse 5, 64367 Mühltal,

 

festgestellt.

 

 

Kreistagsvorsitzende Wucherpfennig teilt mit, dass das Mitglied des Kreistags,

 

Gabriele Schimmer-Leisterer, Münstergasse 5, 64367 Mühltal,

 

vom Wahlvorschlag von Die Linke gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) mit Ablauf des 04.11.2016 auf ihr Mandat im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg verzichtet hat.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG hat Landrat Schellhaas als Kreiswahlleiter am 18.11.2016 als nächsten noch nicht berufenen Bewerber (Nachrücker) vom Wahlvorschlag von Die Linke

 

Patrik Ebbers, Breithauptstraße 7, 64404 Bickenbach,

 

festgestellt.

 

 

Kreistagsvorsitzende Wucherpfennig teilt mit, dass das Mitglied des Kreistags,

 

Patrik Ebbers, Breithauptstraße 7, 64404 Bickenbach,

 

vom Wahlvorschlag von Die Linke gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) mit Ablauf des 16.12.2016 auf sein Mandat im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg verzichtet hat.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG hat Landrat Schellhaas als Kreiswahlleiter am 09.01.2017 als nächsten noch nicht berufenen Bewerber (Nachrücker) vom Wahlvorschlag von Die Linke

 

Werner Bischoff, Grabenstraße 8, 64354 Reinheim,

 

festgestellt.