Nachtrag: 30.01.2017

Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt, ein Schulschwimmentwicklungskonzept für den

Landkreis Darmstadt–Dieburg mit den 23 Städten und Gemeinden zu erarbeiten.

Die Hauptziele des Konzeptes müssen die dauerhafte Gewährleistung des Schulschwimmunterrichtes unter öffentlicher und demokratischer Hand im Landkreis Darmstadt-Dieburg sein.

 

Darin sind folgende Schwerpunkte zu untersuchen:

 

1.      In allen Schulen (Grund- und weiterführende Schulen) muss der Schwimmunterricht dauerhaft gewährleistet sein.

 

2.      Die Anreise zum Schulschwimmunterricht darf max. 15 Minuten von der Schule betragen.

 

3.      Es ist zu untersuchen, ob es (konkrete bzw. bekannte) Planungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt, für den Schulschwimmunterricht geeignete Schwimmbäder/Hallenbäder (außer Dieburg) in den nächsten Jahren dauerhaft zu schließen oder umfangreich (mit Schließzeiten) zu sanieren. Auch sind konkrete Planungen für den Neubau von Schwimmbäder/Hallenbäder im Landkreis Darmstadt-Dieburg aufzuzeigen.

 

4.      Die Planungsvorgaben zeigen den Unterschied auf zwischen Planungen der öffentlichen und der privaten Hand.

 

5.      Dieses Schulschwimmkonzept (Pkt. 3) ist keine Aufforderung an den Landkreis Darmstadt-Dieburg für Investitionszuschüsse. Diese können erst nach Vorlage des Schulschwimmkonzeptes in einem weiteren Beschluss des Kreistages vorgenommen werden.

 

6.      Die Eintrittspreise zu den evtl. durch den Landkreis bezuschussten Hallen/Schwimmbäder richten sich nach den durchschnittlichen Eintrittspreisen der öffentlichen Schwimmbäder im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

7.      Es werden mit diesem Änderungsantrag Zuschüsse der öffentlichen Hand an private Anbieter ausgeschlossen.

 

8.      Evtl. in einem weiteren Kreistagsbeschluss bezuschusste Hallen/Schwimmbäder der öffentlichen Hand, sollen über die Verwendung der Kreistagesmittel jährlich dem Kreistag berichten.

 

9.      Die möglichen Fördermittel bei den betr. Institutionen (EU, Bund, Land) für den Bau von Schwimmbädern bzw. aufgrund interkommunaler Zusammenarbeit sind darzustellen.