Landrat Schellhaas teilt mit,
dass die Regierungspräsidentin mit Verfügung vom 24.10.2016 die Genehmigung zu den Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögens „Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg“ erteilt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.