Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg bittet die Bauaufsicht des Landkreises,

Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen vom geltenden Recht zukünftig nur noch

eingeschränkt zu erteilen.

 

2. Die sich aus den gleichwohl erteilten Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen

ergebenden Einnahmen überlässt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zu neun Zehntel der

Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten steht, mit der Maßgabe, damit Projekte im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu fördern.