Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Im Jahr 2015 wurde eine Zustandserfassung und –bewertung der Kreisstraßen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden dem Kreisausschuss am 26.04.2016 zur Kenntnis gegeben (Vorlage-Nr. 0059-2016/DaDi).

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement im Auftrag des Landkreises für die Jahre ab 2017 ein Planungs- und Bauprogramm an Kreisstraßen erarbeitet. Dieses soll als Grundlage für die Finanzplanung des Landkreises dienen.

Das Bauprogramm wird in Anlage zur Kenntnis gegeben.

 

In der bisherigen Finanzplanung des Landkreises sind nicht alle im Bauprogramm aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt. Aufgrund neuerer Erkenntnisse sind weitere Maßnahmen von Hessen Mobil aufgenommen worden bzw. die angenommen Schätzkosten wurden korrigiert. Einige Maßnahmen sind nicht investiv und wären daher im Ergebnishaushalt des jeweiligen Jahres zu berücksichtigen.

 

Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen bedarf gemäß der bestehenden Vereinbarung zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen einer separaten Beauftragung.

 

Die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen. Hierdurch kann sich die Terminierung einzelner Maßnahmen ändern. Auch die Berücksichtigung für das Förderprogramm oder Abstimmungen mit anderen Straßenbaumaßnahmen können zu Verschiebungen führen. Eine Fortschreibung/Überarbeitung des Planungs- und Bauprogramms sollte daher jährlich erfolgen. Hier wären sowohl die zeitliche Einordung der Maßnahmen als auch die Höhe der voraussichtlichen Kosten erneut zu prüfen.