Anfrage der Fraktion der CDU:
1.
Liegt ein vorläufiger Jahresabschluss oder eine G+V
Rechnung der MVZ GmbH für das Jahr 2015 vor?
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss
31.12.2015 der Zentrum der Medizinischen Versorgung Darmstadt-Dieburg (MVZ)
GmbH liegt mittlerweile vor und wird in der nächsten Gesellschafterversammlung
zur Beratung vorgelegt.
a.
Wenn ja, welcher Umsatz und Gewinn bzw. Verlust wurde
erwirtschaftet?
Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein
Jahresüberschuss i. H. v. 13.508,74 EUR bei einem Umsatz von 835.352,89 EUR
erwirtschaftet.
2.
Liegt ein vorläufiger Jahresabschluss oder eine G+V
Rechnung der MVZ GmbH für das Jahr 2016 vor?
Der Jahresabschluss für das Jahr 2016
liegt noch nicht vor. Dieser wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung der
Kreiskliniken im April 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
geprüft und im Anschluss in die Gesellschafterversammlung eingebracht.
Eine
Gewinnhochrechnung auf Basis der Buchwerte zum 31.12.2016 liegt vor.
Die Abrechnung
durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt immer zeitlich versetzt, so dass
die erwarteten Umsätze anhand des erbrachten Leistungsumfangs geschätzt wurden.
a.
Wenn ja, welcher Umsatz und Gewinn bzw. Verlust wurde
erwirtschaftet?
Im Wirtschaftsjahr 2016 wird die MVZ GmbH
Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR erzielen. Bedingt durch die
Inbetriebnahme des neurochirurgischen und orthopädischen MVZ am Standort
Jugenheim zum 1. April 2016 und des radiologischen und gynäkologischen MVZ am
Standort Groß-Umstadt zum 1. November 2016 wird in der Gesamtbetrachtung der MVZ
GmbH von einem Verlust ausgegangen. Dieser Verlust resultiert im Wesentlichen
aus den Anlaufkosten für die beiden neuen Versorgungszentren und verstärkt sich
durch die verzögerte Inbetriebnahme durch die ungeplante Umbauverlängerung und
dem Umstand, dass die MRT- und Mammographieleistungen wegen der fehlenden
Abrechnungsbefugnis nicht erbracht werden dürfen. Diese wird durch die KV
erteilt und wurde entgegen ursprünglicher Aussagen bei Herrn Larseille nicht
verlängert. Ab 1. April 2017 ist die Abrechnungsmöglichkeit voraussichtlich
gegeben. Die genaue Höhe kann zur Zeit noch nicht beziffert werden.
b.
Wenn nein, wann wird dieser fertiggestellt und kann dem
Kreistag vorgelegt werden?
Der geprüfte Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2016 dürfte zur Jahresmitte 2017 vorliegen. Wie bereits
ausgeführt ist Prüfbeginn der Wirtschaftsprüfer für alle Gesellschaften im
April 2017.
3.
Sieht der Wirtschaftsplan der MVZ GmbH die Aufnahme von
Krediten bzw. Kassenkrediten vor?
a.
Wenn ja, in welcher Höhe?
Mit dem Wirtschaftsplan 2016 wurde im
Vermögensplan eine Kreditaufnahme in Höhe von 689.848 EUR durch die
Gesellschafterversammlung genehmigt. Im Wirtschaftsplan 2017, der in der
nächsten Gesellschafterversammlung eingespeist werden soll, sind nachfolgende
Investitionen vorgesehen:
·
Gynäkologischer
KV-Sitz (37,5 T€)
·
Allgemeinchirurgischer
KV-Sitz (220 T€)
·
teilweise Neuausstattung des neuen Praxissitz in
Ober-Ramstadt in der 100 Meter Halle anstatt Sanierung und Renovierung der
Bestandsräumlichkeit
·
Investitionen
in den Gerätepark zur Erweiterung des Leistungsspektrums.
b. Welche Sicherheiten wurden von den Kreditinstituten hierfür
verlangt?
Um die günstigen Kondition eines
Kommunalkredits zu nutzen, ist eine Bürgschaft vom Landkreis erforderlich.
Alternativ werden zur Zeit Gespräche mit der APO-Bank geführt, die signalisiert
haben, ggf. auf Bürgschaften von Seiten des Landkreises verzichten zu können,
da ihnen ausreicht, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg Träger der MVZ GmbH
ist und sie über einen großen Erfahrungswert im niedergelassenen Bereich
verfügen. Wie die Zinskonditionen aussehen, muss abgewartet werden.
4.
Beim Erwerb der neurochirurgischen Einzelpraxis wurde
mit der DS 2889-2015 durch den Kreistag beschlossen, dass die Finanzierung des
Kaufpreises von 400.000 € durch ein Darlehn erfolgen soll und der Kreistag in
der darauffolgenden Sitzung eine Bürgschaftserklärung abgeben soll. Die
Bürgschaftserklärung hierfür wurde dem Kreistag jedoch bis heute nicht zur
Beschlussfassung vorgelegt.
a.
Wie erfolgte die Finanzierung des Ankaufs durch die MVZ
GmbH?
Der Antrag auf eine Bürgschaft auf Basis
des Wirtschaftsplanes 2016 wurde mit Vorlage 0455-2016/DaDi in den Gremienlauf
eingespeist. Mittlerweile liegt für die beantragte Bürgschaft eine Genehmigung
durch das Regierungspräsidium Darmstadt vor.
b.
Bei welcher Bank konnte die MVZ GmbH ein Darlehn
aufnehmen?
Die Sparkasse Dieburg hatte bei der
Ausschreibung des Darlehens das beste Angebot abgegeben.
c.
Welche Sicherheiten konnten hierfür der Bank gegeben
werden?
Als Sicherheiten dienen der beschlossene
Wirtschaftsplan sowie die Bürgschaft.
5.
Der Erwerb der radiologischen Einzelpraxis zu einem
Kaufpreis von 150.000 € wurde mit der DS 0137-2016 durch den Kreistag
beschlossen. Eine Bürgschaftserklärung für die MVZ GmbH wurde jedoch nicht
durch den Kreistag abgegeben.
a.
Konnte die MVZ GmbH den Erwerb durch eigene Mittel
finanzieren?
Auch der Kauf dieser Praxis war im
Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2016 enthalten und beschlossen. Auch dieser
ist Teil der in der Vorlage 0455-2016/DaDi beantragten Bürgschaft.
b.
Wenn nein, wie erfolgte die Finanzierung des Ankaufs
durch die MVZ GmbH?
Siehe 4.
c.
Bei welcher Bank konnte die MVZ GmbH ein Darlehn
aufnehmen?
Sparkasse Dieburg
d.
Welche Sicherheiten konnten hierfür der Bank gegeben
werden?
Als Sicherheit dienen ebenfalls der von
der Gesellschafterversammlung beschlossene Wirtschaftsplan und die erteilte
Bürgschaft.
6.
Der Erwerb des gynäkologischen Arztsitzes zu einem
Kaufpreis von 40.000 € wurde mit der DS 0137-2016 durch den Kreistag
beschlossen. Eine Bürgschaftserklärung für die MVZ GmbH wurde jedoch nicht
durch den Kreistag abgegeben.
a.
Konnte die MVZ GmbH den Erwerb durch eigene Mittel
finanzieren?
Der Antrag der Mittel erfolgt mit dem
Wirtschaftsplan 2017, der in der nächsten Gesellschafterversammlung eingebracht
wird.
b. Wenn nein, wie erfolgte
die Finanzierung des Ankaufs durch die MVZ GmbH?
Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung
der Kassensitze durch die MVZ GmbH. Entsprechende Mittel werden im jeweiligen
Wirtschaftsplan der MVZ GmbH eingestellt. In der Vergangenheit ist es aufgrund
der zeitlichen Komponente auch dazu gekommen, dass der Eigenbetrieb die
finanziellen Mittel vorgestreckt hat. Zum 31.12.2016 stehen noch rd. 670 T€ als
Verbindlichkeit gegenüber dem Eigenbetrieb zu buche, die noch seitens der MVZ
GmbH zurückgeführt werden müssen.
c. Bei welcher Bank konnte
die MVZ GmbH ein Darlehn aufnehmen?
Ein Darlehen wurde bis jetzt noch nicht
aufgenommen.
d. Welche Sicherheiten konnten hierfür der Bank gegeben werden?
Es wird davon ausgegangen, dass die
gleichen Sicherheiten erforderlichen sind, wie bei den bereits erteilten
Krediten.
7.
Wie wurde die Aufnahme des Geschäftsbetriebs (Löhne,
Mieten usw.) der jeweils unter den Punkten 4 bis 6 genannten MVZ’s durch die
MVZ GmbH finanziert?
Die Kosten des Geschäftsbetriebs werden
im laufenden Betrieb durch die erzielten Erlöse finanziert. Aufgrund der
zeitlich versetzten Zahlungen durch die KV wurde im Wirtschaftsplan 2016 die
Betriebsmittelkreditlinie von 50 T€ auf 225 T€ angehoben. Bis zur Genehmigung
der Bürgschaftserklärung (Vorlage 0417-2016/DaDi) durch das RP hat der
Eigenbetrieb die MVZ GmbH mit zusätzlicher Liquidität unterstützt. Bei einem
regelhaften Praxisbetrieb, insbesondere wenn die Anlaufphase vorbei ist, wird
davon ausgegangen, dass die MVZ GmbH sich aus eigener Kraft finanzieren kann.
Ziel ist es, dass jede Betriebsstätte zukünftig einen kleinen Gewinn erzielt,
um so Rücklagen für die MVZ GmbH und Investitionen zu schaffen.
8.
Im Wirtschaftsplan 2016 der Kreiskliniken waren
300.000,- € für das MVZ Jugenheim
vorgesehen. Wofür wurden diese Mittel verwendet?
Die Umbaukosten alleine für die
orthopädische Praxisräume waren im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 mit 150 T€
veranschlagt. Durch die Hinzunahme und Integration des
Neurochirurgischen Sitzes in die MVZ
GmbH stiegen die Kosten. Weiterhin wurde Sanierungsbedarf an der Bausubstanz in
Altbau festgestellt, die in diesem Zuge saniert wurden und entsprechend höhere
Kosten nach sich gezogen haben.. Die Mehrkosten wurden im 1. Nachtrag zum
Wirtschaftsplan 2016 beantragt und genehmigt. Die bisher gebuchten Ausgaben
(BAB-Nr. 99422) belaufen sich auf 391.296,08 €. Eine Refinanzierung der
Umbaukosten soll über die Miete erfolgen.
9. Im Wirtschaftsplan 2016 der Kreiskliniken waren 380.000,- € für das MVZ Groß-Umstadt vorgesehen. Wofür wurden diese Mittel verwendet?
Die Mittel des Eigenbetriebs (1. Nachtrag z. Wirtschaftsplan 2016) werden für die Sanierung des Altbestandes und den Umbau der Praxisräume des MVZ-Standortes Groß-Umstadt (Radiologie & Gynäkologie) verwendet. Die Umbaukosten sollen über die Miete refinanziert werden.