Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.        Liegt ein vorläufiger Jahresabschluss oder eine G+V Rechnung der MVZ GmbH für das Jahr 2015 vor?

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 31.12.2015 der Zentrum der Medizinischen Versorgung Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH liegt mittlerweile vor und wird in der nächsten Gesellschafterversammlung zur Beratung vorgelegt.
 

a.    Wenn ja, welcher Umsatz und Gewinn bzw. Verlust wurde erwirtschaftet?

Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss i. H. v. 13.508,74 EUR bei einem Umsatz von 835.352,89 EUR erwirtschaftet.

 

2.         Liegt ein vorläufiger Jahresabschluss oder eine G+V Rechnung der MVZ GmbH für das Jahr 2016 vor?

Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 liegt noch nicht vor. Dieser wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung der Kreiskliniken im April 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG geprüft und im Anschluss in die Gesellschafterversammlung eingebracht.

Eine Gewinnhochrechnung auf Basis der Buchwerte zum 31.12.2016 liegt vor.

Die Abrechnung durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt immer zeitlich versetzt, so dass die erwarteten Umsätze anhand des erbrachten Leistungsumfangs geschätzt wurden.

a.    Wenn ja, welcher Umsatz und Gewinn bzw. Verlust wurde erwirtschaftet?

Im Wirtschaftsjahr 2016 wird die MVZ GmbH Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR erzielen. Bedingt durch die Inbetriebnahme des neurochirurgischen und orthopädischen MVZ am Standort Jugenheim zum 1. April 2016 und des radiologischen und gynäkologischen MVZ am Standort Groß-Umstadt zum 1. November 2016 wird in der Gesamtbetrachtung der MVZ GmbH von einem Verlust ausgegangen. Dieser Verlust resultiert im Wesentlichen aus den Anlaufkosten für die beiden neuen Versorgungszentren und verstärkt sich durch die verzögerte Inbetriebnahme durch die ungeplante Umbauverlängerung und dem Umstand, dass die MRT- und Mammographieleistungen wegen der fehlenden Abrechnungsbefugnis nicht erbracht werden dürfen. Diese wird durch die KV erteilt und wurde entgegen ursprünglicher Aussagen bei Herrn Larseille nicht verlängert. Ab 1. April 2017 ist die Abrechnungsmöglichkeit voraussichtlich gegeben. Die genaue Höhe kann zur Zeit noch nicht beziffert werden.

b.    Wenn nein, wann wird dieser fertiggestellt und kann dem Kreistag vorgelegt werden?

Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 dürfte zur Jahresmitte 2017 vorliegen. Wie bereits ausgeführt ist Prüfbeginn der Wirtschaftsprüfer für alle Gesellschaften im April 2017.

 

3.         Sieht der Wirtschaftsplan der MVZ GmbH die Aufnahme von Krediten bzw. Kassenkrediten vor?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

Mit dem Wirtschaftsplan 2016 wurde im Vermögensplan eine Kreditaufnahme in Höhe von 689.848 EUR durch die Gesellschafterversammlung genehmigt. Im Wirtschaftsplan 2017, der in der nächsten Gesellschafterversammlung eingespeist werden soll, sind nachfolgende Investitionen vorgesehen:

 

·           Gynäkologischer KV-Sitz (37,5 T€)

·           Allgemeinchirurgischer KV-Sitz (220 T€)

·      teilweise  Neuausstattung des neuen Praxissitz in Ober-Ramstadt in der 100 Meter Halle anstatt Sanierung und Renovierung der Bestandsräumlichkeit

·           Investitionen in den Gerätepark zur Erweiterung des Leistungsspektrums.
 

b.  Welche Sicherheiten wurden von den Kreditinstituten hierfür verlangt? 

Um die günstigen Kondition eines Kommunalkredits zu nutzen, ist eine Bürgschaft vom Landkreis erforderlich. Alternativ werden zur Zeit Gespräche mit der APO-Bank geführt, die signalisiert haben, ggf. auf Bürgschaften von Seiten des Landkreises verzichten zu können, da ihnen ausreicht, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg Träger der MVZ GmbH ist und sie über einen großen Erfahrungswert im niedergelassenen Bereich verfügen. Wie die Zinskonditionen aussehen, muss abgewartet werden. 

 

4.         Beim Erwerb der neurochirurgischen Einzelpraxis wurde mit der DS 2889-2015 durch den Kreistag beschlossen, dass die Finanzierung des Kaufpreises von 400.000 € durch ein Darlehn erfolgen soll und der Kreistag in der darauffolgenden Sitzung eine Bürgschaftserklärung abgeben soll. Die Bürgschaftserklärung hierfür wurde dem Kreistag jedoch bis heute nicht zur Beschlussfassung vorgelegt.

a.    Wie erfolgte die Finanzierung des Ankaufs durch die MVZ GmbH?

Der Antrag auf eine Bürgschaft auf Basis des Wirtschaftsplanes 2016 wurde mit Vorlage 0455-2016/DaDi in den Gremienlauf eingespeist. Mittlerweile liegt für die beantragte Bürgschaft eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vor.

b.   Bei welcher Bank konnte die MVZ GmbH ein Darlehn aufnehmen?

Die Sparkasse Dieburg hatte bei der Ausschreibung des Darlehens das beste Angebot abgegeben.

c.    Welche Sicherheiten konnten hierfür der Bank gegeben werden? 

Als Sicherheiten dienen der beschlossene Wirtschaftsplan sowie die Bürgschaft.

 

5.         Der Erwerb der radiologischen Einzelpraxis zu einem Kaufpreis von 150.000 € wurde mit der DS 0137-2016 durch den Kreistag beschlossen. Eine Bürgschaftserklärung für die MVZ GmbH wurde jedoch nicht durch den Kreistag abgegeben.

a.    Konnte die MVZ GmbH den Erwerb durch eigene Mittel finanzieren?

Auch der Kauf dieser Praxis war im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2016 enthalten und beschlossen. Auch dieser ist Teil der in der Vorlage 0455-2016/DaDi beantragten Bürgschaft.

b.    Wenn nein, wie erfolgte die Finanzierung des Ankaufs durch die MVZ GmbH?

Siehe 4.

c.    Bei welcher Bank konnte die MVZ GmbH ein Darlehn aufnehmen?

Sparkasse Dieburg

d.   Welche Sicherheiten konnten hierfür der Bank gegeben werden?

Als Sicherheit dienen ebenfalls der von der Gesellschafterversammlung beschlossene Wirtschaftsplan und die erteilte Bürgschaft.

 

6.         Der Erwerb des gynäkologischen Arztsitzes zu einem Kaufpreis von 40.000 € wurde mit der DS 0137-2016 durch den Kreistag beschlossen. Eine Bürgschaftserklärung für die MVZ GmbH wurde jedoch nicht durch den Kreistag abgegeben.

a.    Konnte die MVZ GmbH den Erwerb durch eigene Mittel finanzieren?

Der Antrag der Mittel erfolgt mit dem Wirtschaftsplan 2017, der in der nächsten Gesellschafterversammlung eingebracht wird.

b. Wenn nein, wie erfolgte die Finanzierung des Ankaufs durch die MVZ GmbH?

Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung der Kassensitze durch die MVZ GmbH. Entsprechende Mittel werden im jeweiligen Wirtschaftsplan der MVZ GmbH eingestellt. In der Vergangenheit ist es aufgrund der zeitlichen Komponente auch dazu gekommen, dass der Eigenbetrieb die finanziellen Mittel vorgestreckt hat. Zum 31.12.2016 stehen noch rd. 670 T€ als Verbindlichkeit gegenüber dem Eigenbetrieb zu buche, die noch seitens der MVZ GmbH zurückgeführt werden müssen.

c. Bei welcher Bank konnte die MVZ GmbH ein Darlehn aufnehmen?

Ein Darlehen wurde bis jetzt noch nicht aufgenommen.

d. Welche Sicherheiten konnten hierfür der Bank gegeben werden?

Es wird davon ausgegangen, dass die gleichen Sicherheiten erforderlichen sind, wie bei den bereits erteilten Krediten. 

 

7.         Wie wurde die Aufnahme des Geschäftsbetriebs (Löhne, Mieten usw.) der jeweils unter den Punkten 4 bis 6 genannten MVZ’s durch die MVZ GmbH finanziert? 

Die Kosten des Geschäftsbetriebs werden im laufenden Betrieb durch die erzielten Erlöse finanziert. Aufgrund der zeitlich versetzten Zahlungen durch die KV wurde im Wirtschaftsplan 2016 die Betriebsmittelkreditlinie von 50 T€ auf 225 T€ angehoben. Bis zur Genehmigung der Bürgschaftserklärung (Vorlage 0417-2016/DaDi) durch das RP hat der Eigenbetrieb die MVZ GmbH mit zusätzlicher Liquidität unterstützt. Bei einem regelhaften Praxisbetrieb, insbesondere wenn die Anlaufphase vorbei ist, wird davon ausgegangen, dass die MVZ GmbH sich aus eigener Kraft finanzieren kann. Ziel ist es, dass jede Betriebsstätte zukünftig einen kleinen Gewinn erzielt, um so Rücklagen für die MVZ GmbH und Investitionen zu schaffen.

 

8.         Im Wirtschaftsplan 2016 der Kreiskliniken waren 300.000,- € für das  MVZ Jugenheim vorgesehen. Wofür wurden diese Mittel verwendet?

Die Umbaukosten alleine für die orthopädische Praxisräume waren im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015  mit 150 T€  veranschlagt. Durch die Hinzunahme und Integration des Neurochirurgischen Sitzes  in die MVZ GmbH stiegen die Kosten. Weiterhin wurde Sanierungsbedarf an der Bausubstanz in Altbau festgestellt, die in diesem Zuge saniert wurden und entsprechend höhere Kosten nach sich gezogen haben.. Die Mehrkosten wurden im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 beantragt und genehmigt. Die bisher gebuchten Ausgaben (BAB-Nr. 99422) belaufen sich auf 391.296,08 €. Eine Refinanzierung der Umbaukosten soll über die Miete erfolgen.

 

9.         Im Wirtschaftsplan 2016 der Kreiskliniken waren 380.000,- € für das MVZ Groß-Umstadt vorgesehen. Wofür wurden diese Mittel verwendet?

 

Die Mittel des Eigenbetriebs (1. Nachtrag z. Wirtschaftsplan 2016) werden für die Sanierung des Altbestandes und den Umbau der Praxisräume des MVZ-Standortes Groß-Umstadt (Radiologie & Gynäkologie) verwendet. Die Umbaukosten sollen über die Miete refinanziert werden.