Anfrage der Fraktion der CDU:
Im CDU-Kreistagswahlprogramm 2016 – 2021 steht u. a. geschrieben:
„Schulsozialarbeit: Der Ausbau der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (Schulsozialarbeit) mit dem Ziel mindestens einer halben Vollzeitstelle pro Schule (größere Schulen ab 800 Schülerinnen und Schülern mindestens eine Vollzeitstelle) sowie eine stärkere Vernetzung und engere Kooperation mit anderen Kostenträgern (z. B. Verknüpfung mit der Hortbetreuung) liegen uns als Christdemokraten besonders am Herzen.“
1. Wie ist momentan die personelle Verteilung von Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeitern pro Schule im Landkreis Darmstadt-Dieburg? Bitte eine Unterteilung in Personen, die durch den Landkreis und durch andere Träger finanziert werden.
Die gewünschten
Angaben sind aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen
2. Auf welcher Grundlage bzw. durch welchen Verteilungsschlüssel wurde dies festgelegt?
Es wird auf die
Antwort zu Ziff. 5 der CDU-Anfrage vom 7.3.2014 (Vorl. Nr. 2046-2014) verwiesen
Gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Schulformen?
Ja, diese wurden dargestellt in der Antwort zu Frage 1 der bereits
erwähnten CDU-Anfrage vom 7.3.2014 (2064-2014)
Gibt es auch bereits Schulsozialarbeit an Grundschulen?
Unter
Beteiligung und mit finanzieller Unterstützung des Landkreises
Darmstadt-Dieburg werden aktuell zwei „Zentren für schulische Erziehungshilfe“
in Mühltal und Babenhausen betrieben. Es handelt sich hierbei um
Kooperationsprojekte mit dem Staatlichen Schulamt Darmstadt. Letztmals mit der
Vorlage Nr. 2904-2015 wurde dem Kreistag ein differenzierter Bericht über die
Arbeit dieser beiden Zentren berichtet. – Dem ist aktuell nichts hinzu zu
fügen.
Vorsorglich darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass der Landkreis
Darmstadt-Dieburg in seiner Eigenschaft als Jugendhilfeträger gem. § 69, Abs.
3, SGB VIII Leistungen der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ gem. § 13 SGB VIII
als Pflichtleistungen zu erbringen hat und dies auch tut.
„Schulsozialarbeit“ ist indes eine Aufgabe, die ggf. durch den Träger
der inneren Schulverwaltung, also das Land Hessen, zu erbringen wäre.
3. Beabsichtigt der Landkreis eine Veränderung dieser Verteilung oder eine Erhöhung der Stellen für Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter?
Zur Frage der
Erhöhung von Stellen für die Jugendsozialarbeit an Schulen sind seitens der Verwaltung
des Jugendamtes keine Aussagen möglich.
Der Koalitionsvertrag 2016 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P.) enthält
hierzu unter dem Punkt „Soziales und Familie“ allerdings folgende Aussage: „Die Schulsozialarbeit soll, gegebenenfalls
unter Einbeziehung freier Träger, ausgebaut werden.“
Der Vorbericht zum Haushalt 2017 des Landkreises Darmstadt-Dieburg
enthält auf Seite 18 Ausführungen zu präventiven Leistungsangeboten in der
Jugendhilfe und benennt in diesem Zusammenhang auch die Jugendsozialarbeit. Es
ist zu erkennen, dass eine flächendeckende Schaffung niedrigschwelliger
Angebote als geeignetes Mittel gesehen
wird, krisenhafte Entwicklungen in Familienstrukturen frühzeitig zu erkennen
und diesen entgegenzuwirken.
Der Jugendhilfeplanung wird in diesem Zusammenhang zentrale Bedeutung
zugewiesen.
Bezüglich der Frage der Veränderung der Verteilung der Stellen wurde
durch den Lokalen Bildungsbeirat des Landkreises Darmstadt-Dieburg eine
Fach-Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese ist mit Vertretern des Staatlichen
Schulamts, Schulleitungen und des Jugendamtes besetzt. Mit Arbeitsergebnissen
bzw. Vorschlägen ist im Verlaufe dieses Jahres zu rechnen. Diese werden zu
gegebener Zeit über den Lokalen Bildungsbeirat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
dem Kreistag vorgelegt.
4. Mit welchen zusätzlichen Personalkosten und Stellen ist zu rechnen, wenn an jeder Schule mindestens eine halbe Stelle für eine/n Schulsozialarbeiter/in (vollständig durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg finanziert) eingerichtet wird?
Es würden sich
31,25 Stellen zusätzlich ergeben. Einbezogen sind hierbei die Grundschulen im
Landkreis, SEK-I-Schulen im Landkreis, sowie Berufsschulen im Landkreis und die
Berufsschulen in der Stadt Darmstadt, welche von sehr vielen Schülerinnen und
Schüler aus dem Landkreis besucht werden. Die Stadt Darmstadt wünscht daher
eine Beteiligung des Landkreises beim Ausbau der Schulsozialarbeit an
Darmstädter Berufsschulen. – Tabellen: Anlage 2 sowie Anlage 3 (DA-DI
Schülerinnen und Schüler in Darmstädter Berufsschulen) und Anlage 4
(Landrat-Gruber-Schule).
Bei 31,25 VZÄ würden sich Personalkosten von ca. 1,75 Millionen Euro
ergeben.
Wenn man bedenkt, dass es in einigen Schulen keine weiteren
Anbieter außer dem Landkreis für Jugendsozialarbeit an dieser Schule gibt,
unsere Mitarbeiter dort also als „Einzelkämpfer“ arbeiten, so würde sich dieser
Bedarf auf 34,25 Stellen erhöhen, wenn vor Ort sinnvolle „Tandem-Strukturen
ermöglicht werden würden. (Tabelle: Anlage 5)
Bei 34,25 VZÄ würden sich Personalkosten von ca. 1,9 Millionen Euro
ergeben.
5. Mit welchen zusätzlichen Personalkosten und Stellen ist zu rechnen, wenn an jeder größeren Schule mit mehr als 800 Schülerinnen und Schüler mindestens eine Stelle für eine/n Schulsozialarbeiter/in (vollständig durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg finanziert) eingerichtet wird?
Es würden (ohne
Leitungs-/Koordinierungsstellen) 38,75 VZÄ benötigt (Tabelle: Anlage 6)
Bei 38,75 VZÄ würden sich Personalkosten von ca. 2,2 Millionen Euro
ergeben.
Bei 3 VZÄ Leitungs-/ Koordinierungsstellen würden sich Personalkosten
von ca. 200.000 Euro ergeben.