Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die nachstehende Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:

 

Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 13.02.2017 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossen.

 

Artikel 1

 

1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:


„(1) Die Fraktionen erhalten für die Geschäftsführung finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt des Kreises. Die Zuwendung setzt sich zusammen aus

 

a)      einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 4.000,00 €,

b)      einer gestaffelten jährlichen Aufwandspauschale nach Stärke der Fraktion für die
1. bis 10. Person:                     4.000,00 €
11. bis 20. Person:                   1.750,00 €
21. bis 30.Person:                    1.312,50 €
ab der 31. Person jeweils:          656,25 €.“

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.