Beschluss:
Die nachstehende Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:
Fünfte Satzung zur
Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des
Landkreises Darmstadt-Dieburg
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 13.02.2017 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossen.
Artikel 1
1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Fraktionen erhalten für die Geschäftsführung finanzielle Zuwendungen
aus dem Haushalt des Kreises. Die Zuwendung setzt sich zusammen aus
a) einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 4.000,00 €,
b)
einer gestaffelten jährlichen Aufwandspauschale nach
Stärke der Fraktion für die
1. bis 10. Person: 4.000,00
€
11. bis 20. Person: 1.750,00
€
21. bis 30.Person: 1.312,50
€
ab der 31. Person jeweils: 656,25 €.“
Artikel 2
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.