Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Gesellschaftsvertrag der „Zentrum der medizinischen Versorgung (MVZ) GmbH“ wird wie nachfolgend beschlossen geändert:

 

1.             § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlich ambulanten Versorgung sowie zur Ausübung der sonstigen Ärztlichen Tätigkeit unter Berücksichtigung ärztlichen Berufsrechts, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungs-formen stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind.

 

2.             § 8 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

 

Die Gesellschafterversammlung wird nach § 125 HGO von der Landrätin/dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg geleitet. Für den Fall seiner Verhinderung bestimmt der Landrat/die Landrätin den/die Erste Kreisbeigeordnete/r als Vertreter/in. 

 

3.             § 9 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

 

Der Rechnungsprüfungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie des für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständigen überörtlichen Prüfungsorgans werden die Befugnisse gemäß § 54 HGrG eingeräumt. 

 

4.             § 10 Satz 1 wird durch Satz 2 wie folgt erweitert: 

 

Darüber hinaus ist der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, die dem Landkreis Darm-stadt-Dieburg  zur Kenntnis zu bringen ist.