Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Zentrum für medizinische Versorgung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH (im Folgenden MVZ-GmbH) gründet frühestens zum 01.04.2017 zunächst in der Marie-Curie-Straße 1, Groß-Umstadt als neue Betriebsstätte ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V bestehend aus der Fachrichtung Chirurgie mit jeweils zwei halben Zulassungen.

 

2.      Die MVZ GmbH  erwirbt die chirurgische Einzelpraxis von Herrn Dr. Joachim Herber Groß-Umstadt. Der Kaufpreis für den Vertragsarztsitz beläuft sich insgesamt auf Euro 240.000,00. Die erforderlichen Mittel zum Ankauf der Praxisanteile werden über den Wirtschaftsplan der MVZ GmbH für das Jahr 2017 beantragt und sollen darüber finanziert werden.

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird gem. § 95 Abs. 2 SGB V als Gesellschafter des MVZ eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Die anliegende Bürgschaft wird im Wortlaut beschlossen: