Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 494.851.632 Euro und Aufwendungen von 489.673.461 Euro (Überschuss: 5.178.171 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.257.557 Euro, aus Investitionstätigkeit von -11.648.029 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -17.021 Euro (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt

 -1.407.493 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 12.529.154 Euro,

d)     Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.950.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 210.000.000 Euro,

f)       die Festsetzung der Kreisumlage auf 35,87 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 17,59 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2016 - 2020 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2016 - 2020 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.

 

4.         Das Haushaltssicherungskonzept 2017 wird gemäß § 92 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.