Anfrage der Fraktion der CDU:
Vor dem Hintergrund der Berichterstattung über die Verseuchung von Ackerflächen in Baden-Württemberg durch mit PFC (poly- oder perfluorierte Chemikalien) belasteten Kompost stellen sich folgende Fragen:
Grundsätzlich ist zu diesem Vorfall bzw.
Berichterstattung zunächst festzuhalten, dass die Verunreinigung der Komposte
mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Mitverarbeitung von gewerblichen und
industriellen Abfallschlämmen ein einem gewerblichen Betrieb anfielen. Komposte
auf Basis von Bioabfall und Grünschnitt aus kommunalen Einsammlungen enthalten
keine PFC-haltigen Materialien (siehe Anlage)!
- Auf welche Rückstände bzw.
Belastungen wird der in den Kompostierungsanlagen des Landkreises hergestellte
Kompost untersucht?
Alle Kompostierungsanlagen des Da-Di-Werkes unterliegen seit Inbetriebnahme kontinuierlich der RAL-Gütesicherung der BGK e. V. (Bundesgütegemeinschaft Kompost) und werden entsprechend der Güte- und Prüfbestimmungen dieser RAL Gütesicherung überwacht. Bisher kam es zu keiner Aussetzung des Gütezeichens.
Je nach Größe der Kompostierungsanlage erfolgen jährlich zwischen 4 und 10 Probenahmen durch externe Probenehmer auf den Anlagen des Da-Di-Werkes. Diese Proben gehen an zertifizierte Labore und werden hinsichtlich Hygienisierung, Fremdstoffe und Schwermetallgehalte (Blei, Quecksilber, Cadmium, Nickel, Chrom, Kupfer, Zink) sowie auf verschiedene düngerechtliche Anforderungen (Stickstoff, Phosphat, Kalium etc.) untersucht. Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen, dass die zulässigen Grenzwerte bisher immer weit unterschritten wurden.
Dies ist auf die etablierte Getrenntsammeldisziplin der Bevölkerung und dem Einsatz der Störstoffdetektion bei der Einsammlung zurückzuführen.
- Welches Rohmaterial wird
auf den Kompostanlagen des Landkreises verarbeitet?
Auf den Kompostierungsanlagen des Da-Di-Werkes werden ausschließlich Bio- und Grünabfälle aus Privathaushalten im Rahmen der Bioabfalleinsammlung im Landkreis und angelieferte Grüngutabfälle (aus Privathaushalten sowie kommunale und gewerbliche Anlieferungen) angenommen. Andere Abfälle sind zur Annahme nicht zugelassen.
- In wie weit steht der
Landkreis Darmstadt-Dieburg als Kompostabgeber in der Haftung für mögliche
Bodenverunreinigungen?
Das Da-Di-Werk und damit der Landkreis Darmstadt-Dieburg steht als Inverkehrbringer von Kompost in der Haftung für Schäden, die bei der ordnungsgemäßen Anwendung auftreten.
- Hat der Landkreis
Versicherungen für mögliche Bodenverunreinigungen?
Das Da-Di-Werk hat für seine Kompostierungsanlagen und dessen Produkte eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen (Sparkasse, Schadenssumme 5 Mio. € je Versicherungsfall).