Anfrage des Abgeordneten Neudert:
Liegen der
Kreisverwaltung Informationen über Ehepaare unter den Kriegs-/
Wirtschaftsflüchtlingen und Asylbewerbern vor, bei denen einer der Ehepartner
jünger als 16 Jahre ist?
Dem Landkreis Darmstadt-Dieburg sind
keine Fälle einer Eheschließung mit unter 16-jährigen Ehepartnern bekannt.
Wenn ja, um
wieviele Personen handelt es sich?
Siehe oben.
Wenn ja,
wurden bereits Maßnahmen ergriffen oder sind Maßnahmen beabsichtigt, diejenigen
Ehepartner, die jünger als 16 Jahre sind, unverzüglich dem deutschen Personenstandsrecht
zu unterwerfen und der Vormundschaft des Jugendamts zu unterstellen?
Siehe oben.