Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:

 

1.        Wie viele Vorgänge, denen ein Aktenzeichen zugewiesen wurde, waren in den Kalenderjahren 2014 und 2015 sowie im ersten Halbjahr 2016 bei der Kreisbauaufsicht anhängig?

 

 

Vorgänge

2014

3.524

2015

3.834

2016 (1. Halbjahr)

1.807

 

2.    Wie viele Baugenehmigungen wurden in den Kalenderjahren 2014 und 2015 sowie im ersten Halbjahr 2016 erteilt?

 

 

Baugenehmigungen

2014

1.953

2015

1.710

2016 (1. Halbjahr)

967

 

3.    Wie viele Baugenehmigungen wurden in diesen Zeiträumen jeweils erteilt, deren Anträge darauf zielten, reine Flüchtlingsunterkünfte zu errichten?

 

 

Vorgänge Asylbewerberunterkunft

2014

5

2015

33

2016 (1. Halbjahr)

17

 

4.    Wie viele Baugenehmigungen wurden in diesen Zeiträumen jeweils erteilt, deren Anträge darauf zielten, Gebäude auch zur Unterbringung von Flüchtlingen zu bauen, also keine reinen Flüchtlingsunterkünfte zu errichten?

 

       Hierzu liegen keine besonderen Auswertungen vor

 

5.    Wurde bei den unter 4. genannten Baugenehmigungen auch von rechtlichen Privilegierungen Gebrauch gemacht, die für die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen wurden?

 

       In einigen Fällen ja.

 

6.    Welche Rechtslage tritt bei einer Nachnutzung von Gebäuden ein, die zwar unter den vorgenannten Privilegien errichtet wurden, die aber nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden?

 

       Für die Nutzungsänderung des betreffenden Gebäudes ist die Erteilung einer erneuten Baugenehmigung erforderlich; kann diese Baugenehmigung nicht erteilt werden, insbesondere bei einem Gebäude im Außenbereich nach § 35 BauGB, muss das Gebäude beseitigt werden.

 

7.    Wie überwacht die Bauaufsichtsbehörde, daß eine Nutzung von Gebäuden, deren Genehmigungen zur Errichtung unter den privilegierenden Maßgaben der Flüchtlingsunterbringung ergingen, auch tatsächlich zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden?

 

       Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist selbst Nutzer der Flüchtlingsunterkünfte, eine Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Bauaufsicht entfällt insofern (siehe § 69 (6) HBO).

 

8.    Wie hoch sind die Gebühren insgesamt, die durch alle Kostenbescheide der Kreisbauaufsicht in den genannten Zeiträumen jeweils festgesetzt wurden?

 

       Gebührenerhebungen der Bauaufsicht (Produkt 1.10.01.01):

 

 

Haushaltsansatz

Anordnung

2014

3.140.000,00 EUR

4.038.231,67 EUR

2015

3.140.000,00 EUR

3.732.729,84 EUR

2016 (1. Halbjahr)

1.595.000,00 EUR

1.858.479,47 EUR

 

9.    Wie hoch sind die Gebühren insgesamt, die durch Kostenbescheide der Kreisbauaufsicht in den genannten Zeiträumen jeweils festgesetzt wurden, weil Bauanträge zurückgewiesen wurden (Kostenziffern 645-64513 BAGebS - VwKostVerz)?

 

     Gebühren für die Zurückweisung von Bauanträgen:

 

       Die Gebühren für erteilte Baugenehmigungen und für abgelehnte oder zurückgenommene
Bauanträge werden nicht separat voneinander auf verschiedene Teilprodukte gebucht und können daher auch nicht separat aufgeführt werden. Unterschiedliche Teilprodukte wurden nur gebildet für Baugenehmigungsverfahren nach § 57 HBO, Baugenehmigungsverfahren nach § 58 HBO
ohne Sonderbauten nach § 2 (8) HBO und Baugenehmigungsverfahren nach § 58 HBO für
Sonderbauten gemäߧ 2 (8) HBO.

 

       Für Baugenehmigungsverfahren, die mit positiver oder negativer Bescheidung des Bauantrages oder mit Rücknahme des Bauantrages beendet wurden, sind folgende Gebühren erhoben worden:

 

9.1  Baugenehmigungsverfahren nach § 57 HBO (Teilprodukt 1.10.01.01.03):

 

 

Haushaltsansatz

Anordnung

2014

900.000,00 EUR

1.311.875,16 EUR

2015

900.000,00 EUR

1.272.830,86 EUR

2016 (1. Halbjahr)

450.000,00 EUR

662.938,46 EUR

 

9.2  Baugenehmigungsverfahren nach § 58 HBO ohne Sonderbauten nach § 2 (8) HBO

(Teilprodukt 1.10.01.01.04):

 

 

Haushaltsansatz

Anordnung

2014

140.000,00 EUR

122.176,00 EUR

2015

140.000,00 EUR

138.545,33 EUR

2016 (1. Halbjahr)

70.000,00 EUR

104.046,50 EUR

 

9.3  Baugenehmigungsverfahren nach § 58 HBO für Sonderbauten nach § 2 (8) HBO

(Teilprodukt 1.10.01.01.05):

 

 

Haushaltsansatz

Anordnung

2014

1.500.000,00 EUR

1.745.550,90 EUR

2015

1.500.000,00 EUR

1.075.252,89 EUR

2016 (1. Halbjahr)

750.000,00 EUR

409.187,31 EUR

 

10.  Wie hoch sind die Gebühren insgesamt, die durch Kostenbescheide der Kreisbauaufsicht in den genannten Zeiträumen jeweils festgesetzt wurden, weil Bauanträge genehmigt wurden (Kostenziffern 611-6153 BAGebS - VwKostVerz)?

 

       Gebühren für erteilte Baugenehmigungen:

 

       Siehe Antwort zu Ziffer 9.

 

11.  Wie hoch sind die Gebühren insgesamt, die durch Kostenbescheide der Kreisbauaufsicht in den genannten Zeiträumen jeweils in Zusammenhang mit Bauvoranfragen festgesetzt wurden (Kostenziffern 6421-64223 BAGebS - VwKostVerz)?

 

       Gebühren für Bauvoranfragen (Teilprodukt 1.10.01.01.01):

 

 

Haushaltsansatz

Anordnung

2014

40.000,00 EUR

135.148,63 EUR

2015

40.000,00 EUR

63.987,50 EUR

2016 (1. Halbjahr)

25.000,00 EUR

53.296,60 EUR

 

12.  Nach welchen Kriterien schöpft die Verwaltung den Spielraum aus, den die Kostenziffern 6421 und 64211 BAGebS - VwKostVerz bieten?

 

       Nach dem Umfang der Bauvoranfrage, insbesondere der Anzahl der Fragestellungen und       dem damit einhergehenden Verwaltungsaufwand.

 

13. Wie hoch sind die Gebühren insgesamt, die durch Kostenbescheide der Kreisbauaufsicht in den genannten Zeiträumen jeweils festgesetzt wurden, weil über Abweichungen entschieden wurde (Kostenziffern 6482-64828 BAGebS - VwKostVerz)?

 

       Gebühren für Abweichungen nach § 63 HBO:

 

       Die Gebühren für Entscheidungen der Bauaufsicht über die Erteilung von Ausnahmen und     Befreiungen nach § 31 BauGB und für Entscheidungen über die Zulassung von   Abweichungen nach § 63 HBO werden nicht separat voneinander auf verschiedene   Teilprodukte gebucht und können daher nicht separat aufgeführt werden. Für Verfahren zu       Ausnahmen und Befreiungen nach  § 31 BauGB und zu Abweichungen nach § 63 HBO    wurden insgesamt folgende Gebühren erhoben (Teilprodukt 1.10.01.01.02):

 

 

Haushaltsansatz

Anordnung

2014

350.000,00 EUR

420.702,80 EUR

2015

350.000,00 EUR

768.135,76 EUR

2016 (1. Halbjahr)

175.000,00 EUR

375.099,18 EUR

 

 

14.  Wie viele Baugenehmigungen ergingen in den genannten Zeiträumen jeweils, die mit Abweichungen erteilt wurden, die nach den Kostenziffern 6482-64828 BAGebS - VwKostVerz in Rechnung gestellt wurden?

 

       Hierzu liegen keine besonderen Auswertungen vor.

 

15.  Wie hoch sind die Gebühren insgesamt, die durch Kostenbescheide der Kreisbauaufsicht in den genannten Zeiträumen jeweils festgesetzt wurden, weil über Ausnahmen und/oder Befreiungen entschieden wurde (Kostenziffern 6651-66532 BAGebS - VwKostVerz)?

 

       Gebühren für Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB: Siehe Ziffer 13.

 

16.  Wie viele Baugenehmigungen ergingen in den genannten Zeiträumen jeweils, die mit Ausnahmen und/oder Befreiungen erteilt wurden, die nach den Kostenziffern 6651-66532 BAGebS - VwKostVerz in Rechnung gestellt wurden?

 

       Hierzu liegen keine besonderen Auswertungen vor.

 

17.  Wie viele Baugenehmigungen ergingen in den genannten Zeiträumen jeweils, die sowohl mit Abweichungen erteilt wurden, die nach den Kostenziffern 6482-64828 BAGebS - VwKostVerz in Rechnung gestellt wurden, als auch mit Ausnahmen und/oder Befreiungen erteilt wurden, die nach den Kostenziffern 6651-66532 BAGebS - VwKostVerz in Rechnung gestellt wurden?

 

       Hierzu liegen keine besonderen Auswertungen vor.

 

18.  Wie viele Baugenehmigungen ergingen in den genannten Zeiträumen jeweils ohne Abweichungen und ohne Ausnahmen und/oder Befreiungen i. S. d. genannten Kostenziffern?

 

       Hierzu liegen keine besonderen Auswertungen vor.

 

19.  Wie ermittelt die Kreisbauaufsicht die ersparten Kosten i. S. d. Kostenziffern 6471-6474 BAGebS - VwKostVerz?

 

       Ein solcher Antrag lag der Bauaufsicht bisher nicht vor.

       Ermittlung auf Grundlage der Nachweise des Antragstellers/der Bauherrschaft.