Beschluss:
1. Der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 wird mit einem Jahresfehlbetrag
von
360.097,11 Euro festgestellt.
2. Der Jahresverlust wird gemäß § 11 Abs. 6 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.