Beschluss:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fördert auf Antrag der Städte und Gemeinden die versuchsweise Errichtung eines frei zugänglichen, für die Nutzenden kostenfreien WLAN-Netzes unter folgenden Bedingungen mit einem Einmalbetrag von 1.500 EUR je Stadt bzw. Gemeinde:
- Die Stadt oder Gemeinde errichtet selbst oder durch beauftragte Dritte an mindestens zwei räumlich getrennten, von der Kommune ausgewählten, öffentlich zugänglichen Stellen ein registrierungsfreies, für den Nutzer kostenloses WLAN-Netz mit der Bezeichnung „WLAN-LaDaDi“ und bietet dieses für mindestens 24 Monate an.
- Der Antrag unter Benennung von mindestens zwei Standorten ist mit einer kurzen Darstellung der am jeweiligen Standort zu erreichenden Zielsetzung (Zielgruppe, Bedarf) form- und fristlos bis zum 31.03.2017 möglich. Die Prüfung und Zusage erfolgt unverzüglich nach Antragseingang.
- Die Errichtung und Inbetriebnahme hat binnen drei Monaten nach Förderzusage zu erfolgen und ist durch die Stadt oder Gemeinde dem Kreisausschuss anzuzeigen.
- Bereits in Umsetzung befindliche oder umgesetzte Projekte der Stadt oder Gemeinde sind nicht förderfähig.
- Die Nutzung ist im rechtlich zulässigen Rahmen zu dokumentieren (z. B. Zahl der Nutzenden und Nutzungszeiten, übertragene Datenvolumina, …).
- Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Positionen der WLAN-Netze auf seiner Internetseite zu dokumentieren und das Projekt mit einer Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 34.500 Euro werden gemäß § 100 HGO auf dem Produkt 010105 unter der Maßnahme "Zuweisung zum Aufbau eines WLAN-Netzes" außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen auf dem Produkt 080101 und der Maßnahme "Zuschüsse für Vereinssportanlagen" (HAR).