Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2006 wird gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 189.512.920 Euro und Aufwendungen von 223.914.880 Euro (Unterdeckung 34.401.960 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -24.016.960 Euro, aus Investitionstätigkeit von –7.675.050 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von –482.550 Euro (Zahlungsmittelbedarf 32.174.560 Euro),

c)      den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen mit 8.102.680 Euro. Darin sind Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 1.712.000 Euro enthalten,

d)      den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 118.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 90.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 45,5 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 8 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

2.         Den Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2005 – 2009 gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.         Den Finanzplan für den Planungszeitraum 2005 – 2009 gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem

            Kreistag zur Unterrichtung vorzulegen.