Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Es wird Bezug auf den Beschluss des Kreisausschusses vom 1. März 2016 (Vorlagen-Nr. 3371-2016/DaDi) genommen.

Damit wurde der Beauftragung von Hessen Mobil zur Durchführung der Maßnahme zugestimmt. Der Auftrag sieht eine teilweise Erbringung von Leistungen durch ein Ingenieurbüro vor. Die hierfür in der Beschlussfassung angesetzten Kosten von rund 70.000 € wurden in dem von Hessen Mobil durchgeführten Vergabeverfahren deutlich unterschritten.

Aus dem Vergabeverfahren ist das Büro Ohlsen GmbH aus Grünberg als günstigster Bieter mit einem Angebotspreis von 40.863,98 € hervorgegangen  und hat den Auftrag erhalten.

 

Des Weiteren wurde ergänzend vom Kreisausschuss beschlossen, eine Stellungnahme zur Umsetzbarkeit eines Radfahrstreifens einzuholen.

Diese Stellungnahme des Büros VAR liegt vor und wird in Anlage zur Kenntnis gegeben.

Darin wird das Radverkehrspotenzial für diese Strecke als gering bis mittel angesehen. Ein getrennter Rad- und Gehweg sei aufgrund der geringen Verkehrsmengen nicht erforderlich. Die Anlage eines Radfahrstreifens scheide aufgrund der fehlenden Breite der Straße aus.

Es wird darin angeregt zu prüfen, ob bei Aufbringung der Markierung die Vorgaben der neuen Richtlinie für Anlagen auf Landstraßen (RAL 2012) angewendet werden können. Hierbei wird auf die Markierung einer Mittellinie verzichtet und unter Beibehaltung einer Kernfahrbahnbreite von 5 m breitere Seitenstreifen abmarkiert (s. Abbildungen).

 

Auf Nachfrage teilt Hessen Mobil hierzu nach Prüfung unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Polizei folgendes mit:

Die RAL 2012 sieht die EKL 4 für Straßen mit geringer Verkehrsnachfrage und wenig Begegnungsfällen vor, die ohne Mittelstreifen markiert werden und lediglich 2 Randbegrenzungen erhalten. Die Kreisstraßen 137 und 138 dienen als Bedarfsumleitung für den Fall, dass der Lohbergtunnel und damit die B 426 gesperrt wird. Während dieser Situation steigt die Verkehrsbelastung von knapp 4000 Fz./24h erheblich an, so dass nicht mehr von einem typischen Verkehrsaufkommen einer Kreisstraße gesprochen werden kann.

 

Da die Strecke weiterhin über eine Steigung bzw. ein Gefälle verfügt, kombiniert mit der abschnittsweisen Hanglage, sind die Kurven zum Teil nicht einsehbar. Durch die Markierung der EKL 4 orientieren sich zwei entgegenkommende Fahrzeuge jeweils an der Randbegrenzung, so dass beide sich mehr mittig aufhalten würden als es aktuell der Stand wäre. In einem Begegnungsfall, der bei der Sperrung des Lohbergtunnels regelmäßig stattfindet, bestünde daher erhöhtes Risiko einer Frontalkollision.


Daher sieht sowohl Hessen Mobil als auch die Polizei aufgrund der Verkehrssicherheit und Charakteristik der Strecke, von der Umsetzbarkeit der Markierung gemäß ELK 4 der RAL 2012 auf den Kreisstraßen K137 und K138 ab.