Sitzung: 12.09.2016 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0096-2016/DaDi
Kreisbeigeordnete Lück
übergibt Kopien:
- des Schreibens des Präsidenten des Hessischen Landkreistages an
Ministerpräsident Volker Bouffier vom 03.05.2016
- des Schreibens des RP Kassel vom 19.04.2016
- des HLT-Rundschreibens Nr. 323/2016 vom 02.05.2016.
Die den Schreiben
zugrunde liegende Abrechnungsproblematik belastet die Finanzen des Landkreises
Darmstadt-Dieburg im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer
erheblich.
Durch
bundesgesetzliche Änderungen der Abrechnungsvorgaben ab dem 01.11.2015 ergeben
sich drei unterschiedliche Abrechnungsmodelle:
a) Bis zum 01.11.2015 wurden durch das
Bundesverwaltungsamt die auf einen Einzelfall bezogen erstattungspflichtigen
Landesjugendämter bestimmt. Dies führte dazu, dass die Verwaltung des
Landkreises des Jugendamtes bis zum 31.10.2015 mit fast allen Landesjugendämtern
in der Republik in „Geschäftsbeziehungen“ stand und Einzelfallaufwendungen für
umA dort geltend machten.
Diese
Erstattungsverpflichtungen sind weitestgehend abgegolten.
Seit dem
01.11.2015 ist in diesen Fällen das Land Hessen erstattungspflichtig. Es wurden
in allen Einzelfällen Erstattungsbegehren angemeldet. Das Land hat bisher noch
in keinem dieser Fälle seine Erstattungsverpflichtung bestätigt, so dass eine
Re-Finanzierung der Aufwendungen des Kreises in diesen Einzelfällen bisher
nicht erfolgte.
b) In etlichen Fällen war das Land Hessen, nach
dem alten Recht, bereits bis zum 31.10.2015 erstattungspflichtig. In diesen
Fällen hat der RP Kassel als zuständige Landesbehörde seine Zuständigkeit auch
für die Zeit nach dem 01.11.2015 anerkannt und erstattet dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg die in diesen Fällen entstandenen Kosten.
c) Für alle ab dem 01.11.2015 erfolgten neuen
Zuweisungen in den Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden Kostenerstattungsbegehren
beim Land Hessen (RP Kassel) angemeldet.
Es kam auch
in diesen Fällen bisher noch zu keinerlei Kostenerstattungszusagen.
Die Abrechnungen nach
erteilten Erstattungszusagen mit dem Land Hessen erfolgen halbjährlich.
Am 31.12.2015
(Abrechnung 2015) bestand noch eine Forderung des Landkreises in Höhe von
1.939.146,49 € für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Der ganz überwiegende Teil dieser Forderung richtet sich hierbei an das Land
Hessen.
Dieser Betrag hat
sich zwischenzeitlich weiter erhöht. Es ist davon auszugehen, dass zusätzlich
zu diesen ca. 2.000.000,00 € am 30.06.2016 weitere ca. 4.500.000,00 € an
Forderungen an das Land Hessen für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer offen sein werden, sofern es nicht zu
Kostenerstattungsanerkenntnissen von Seiten des RP Kassel kommt.
Die durch das Land
zugesagten Personalkostenerstattungen zur Bewältigung des Arbeitsanfalls im
Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger
Ausländer, erfolgten trotz Anmeldung an den RP Kassel bisher ebenfalls noch
nicht.