Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt Kopien:

 

  1. des Schreibens des Präsidenten des Hessischen Landkreistages an Ministerpräsident Volker Bouffier vom 03.05.2016

 

  1. des Schreibens des RP Kassel vom 19.04.2016

 

  1. des HLT-Rundschreibens Nr. 323/2016 vom 02.05.2016.

 

Die den Schreiben zugrunde liegende Abrechnungsproblematik belastet die Finanzen des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer erheblich.

 

Durch bundesgesetzliche Änderungen der Abrechnungsvorgaben ab dem 01.11.2015 ergeben sich drei unterschiedliche Abrechnungsmodelle:

 

a)      Bis zum 01.11.2015 wurden durch das Bundesverwaltungsamt die auf einen Einzelfall bezogen erstattungspflichtigen Landesjugendämter bestimmt. Dies führte dazu, dass die Verwaltung des Landkreises des Jugendamtes bis zum 31.10.2015 mit fast allen Landesjugendämtern in der Republik in „Geschäftsbeziehungen“ stand und Einzelfallaufwendungen für umA dort geltend machten.

 

Diese Erstattungsverpflichtungen sind weitestgehend abgegolten.

 

Seit dem 01.11.2015 ist in diesen Fällen das Land Hessen erstattungspflichtig. Es wurden in allen Einzelfällen Erstattungsbegehren angemeldet. Das Land hat bisher noch in keinem dieser Fälle seine Erstattungsverpflichtung bestätigt, so dass eine Re-Finanzierung der Aufwendungen des Kreises in diesen Einzelfällen bisher nicht erfolgte.

 

b)      In etlichen Fällen war das Land Hessen, nach dem alten Recht, bereits bis zum 31.10.2015 erstattungspflichtig. In diesen Fällen hat der RP Kassel als zuständige Landesbehörde seine Zuständigkeit auch für die Zeit nach dem 01.11.2015 anerkannt und erstattet dem Landkreis Darmstadt-Dieburg die in diesen Fällen entstandenen Kosten.

 

c)      Für alle ab dem 01.11.2015 erfolgten neuen Zuweisungen in den Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden Kostenerstattungsbegehren beim Land Hessen (RP Kassel) angemeldet.

 

Es kam auch in diesen Fällen bisher noch zu keinerlei Kostenerstattungszusagen.

 

Die Abrechnungen nach erteilten Erstattungszusagen mit dem Land Hessen erfolgen halbjährlich.

 

Am 31.12.2015 (Abrechnung 2015) bestand noch eine Forderung des Landkreises in Höhe von 1.939.146,49 € für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Der ganz überwiegende Teil dieser Forderung richtet sich hierbei an das Land Hessen.

 

Dieser Betrag hat sich zwischenzeitlich weiter erhöht. Es ist davon auszugehen, dass zusätzlich zu diesen ca. 2.000.000,00 € am 30.06.2016 weitere ca. 4.500.000,00 € an Forderungen an das Land Hessen für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer offen sein werden, sofern es nicht zu Kostenerstattungsanerkenntnissen von Seiten des RP Kassel kommt.

 

Die durch das Land zugesagten Personalkostenerstattungen zur Bewältigung des Arbeitsanfalls im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer, erfolgten trotz Anmeldung an den RP Kassel bisher ebenfalls noch nicht.