Anfrage der Fraktion der CDU:
- Ist es zutreffend, dass die Flüchtlingsunterkunft „Storckebrünnchen“ in Weiterstadt nicht mehr durch den Kreis genutzt wird? Wenn ja, weshalb?
Die angemietete Flüchtlingsunterkunft wurde aufgelöst, weil sich zum
Einen die Lage im Außenbereich für die Integration der Flüchtlinge in der
Praxis schwierig gezeigt hat (z.B. keine Anbindung an den ÖPNV) und die
Unterkunft z.B. für die Unterbringung von Familien kaum geeignet ist, zum
Anderen Probleme beim Betrieb der Unterkunft auftraten.
- Bis zu welchem Zeitpunkt läuft der Mietvertrag?
Hierzu kann aus Datenschutzgründen keine Aussage getroffen werden.
- Wie hoch ist die vereinbarte monatliche Kaltmiete?
Hierzu kann aus Datenschutzgründen keine Aussage getroffen werden.
- Wurde dieser gekündigt bzw. ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen?
Nein. Derzeit finden Gespräche statt.
- Sofern der Vertrag gekündigt wurde stellt sich die Frage, ob der Vermieter die Kündigung akzeptiert oder mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen ist?
Siehe Antwort zu Frage 4
- Wo wurden die Flüchtlinge alternativ untergebracht?
Die Flüchtlinge wurden in Unterkünften in Weiterstadt und Groß-Zimmern
untergebracht.
- Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die Zuweisungszahlen der Stadt Weiterstadt?
Da gleichzeitig mit der Räumung der Unterkunft „Storkebrünnchen“ neue
Unterkünfte in Weiterstadt angemietet und belegt wurden, hat sich die Zahl der
in Weiterstadt lebenden Flüchtlinge nur geringfügig verändert.