Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

In der konstituierenden Sitzung des HFA vom 06.06.2016 teilt Herr Landrat Schellhaas unter TOP 6 mit: „[…], dass die Stellungnahme des Landkreises zum Bundesverkehrswegeplan 2030 am 03.06.2016 [richtig müsste es heißen 03.05.2016, Anm. d. Anfragestellers] per Post bei dem Bundesministerium […] eingegangen ist. Er erklärt, dass mehrere Stellungnahmen erst am 03.06.2016 eingegangen sind und von Seiten des Ministeriums noch nicht geklärt ist, wie mit diesen umgegangen wird.“
Aus dieser Mitteilung ergeben sich folgende Fragen:

  1. Gibt es zwischenzeitlich eine Klärung mit dem BMVI wie mit der nicht fristgerecht eingegangenen Stellung des Landkreises umgegangen wird? Wenn ja, wie sieht das Ergebnis der Klärung aus?
    Wenn nein, was wurde seitens des Landkreises unternommen um eine Klärung herbeizuführen?

 

Die Stellungnahme wurde nach fernmündlicher Übereinkunft mit dem BVMI zusätzlich am 02.06.2016 diesem übersandt. Ergänzend erging am 03.06.2016 ein Schreiben an Herrn Bundesverkehrsminister Dobrindt (siehe Anlage). Hierauf erfolgte bislang keine direkte Reaktion.

 

  1. Warum wurde die Stellungnahme erst am 29.04.2016 verfasst und versendet, obwohl dem Landrat bereits am 12.04.2016 (Termin mit Hessenmobil zur Vorstellung der Baumaßnahmen und Planungen im Landratsamt) bekannt war, dass der 02.05.2016 eine Ausschlussfrist ist? Warum wurde nicht der eigentliche vom BMVI vorgesehene Weg der elektronischen Kommunikation nicht verwendet?

 

Siehe Anlage

Sowohl postalische als auch digitale Kommunikation (allerdings nicht per E-Mail) waren vorgesehene Wege durch das BMVI. Die umfangreiche Stellungnahme konnte allerdings nicht durch die digitale Variante aufgenommen werden.

 

  1. Warum wurde der KA in seiner Sitzung vom 26.04.2016 nicht involviert?

 

siehe Anlage

 

  1. Wie wird zukünftig sichergestellt, dass die Stellungnahmen des Landkreises fristgerecht bei den jeweiligen Empfängern eingehen?

 

Die in der Anlage benannte Konstellation in Verbindung mit einer entsprechenden Stellungnahme mit knapper Fristsetzung ist eine Ausnahmesituation. Gleichwohl ist bei einem Versand am 29.05.2016 vormittags von einer fristgerechten Zustellung auszugehen gewesen.

Im Übrigen kann eine Gebietskörperschaft Landkreis, wie auch geschehen, selbstverständlich jederzeit dem zuständigen Fachministerium Stellungnahmen zukommen lassen.