Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung für den Kreistag wird wie folgt ergänzt:

 

§ 9 a Aktuelle Stunde

 

(1) Mindestens ein Zehntel der Kreistagsabgeordneten können beantragen, daß der Kreistag eine Aktuelle Stunde abhält. Der Gegenstand muß von allgemeinem und aktuellem Interesse sein und in die Zuständigkeit des Kreistags fallen und noch nicht auf der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung stehen.

 

(2) Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

 

(3) Der Antrag ist spätestens eine Woche vor der Kreistagssitzung einzureichen.

 

(4) Gehen mehr als zwei Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde ein, so werden die beiden zeitlich am frühesten eingegangenen behandelt.

 

(5) Die Aussprache findet am Ende der Kreistagssitzung statt und dauert in der

Regel eine halbe Stunde.