Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung
für den Kreistag wird wie folgt ergänzt:
§ 9 a Aktuelle Stunde
(1) Mindestens ein
Zehntel der Kreistagsabgeordneten können beantragen, daß der Kreistag eine
Aktuelle Stunde abhält. Der Gegenstand muß von allgemeinem und aktuellem
Interesse sein und in die Zuständigkeit des Kreistags fallen und noch nicht auf
der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung stehen.
(2) Der Antrag ist
schriftlich einzureichen.
(3) Der Antrag ist
spätestens eine Woche vor der Kreistagssitzung einzureichen.
(4) Gehen mehr als zwei
Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde ein, so werden die beiden
zeitlich am frühesten eingegangenen behandelt.
(5) Die Aussprache
findet am Ende der Kreistagssitzung statt und dauert in der
Regel eine halbe
Stunde.