Beschluss:
1.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2016 wird gemäß § 5
Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die
Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den
Kreistag vorgelegt.
2.
Der Kreistag beschließt den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit
nachfolgender Haushaltssatzung.
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg
hat die Haushaltssatzung des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr
2016 in seiner Sitzung am 26.09.2016 wie folgt beschlossen:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan
wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
mit den Gesamtbeträgen:
2. im Vermögensplan
mit den Gesamtbeträgen:
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen
erforderlich ist, wird auf 7.965.000 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2016 zur Leistung von Ausgaben in
künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant ist,
wird auf 68.700.000 EUR festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt die am
26.09.2016 vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2016.