Sie stellt fest, dass von dem Recht der
Änderung der Reihenfolge des Wahlvorschlages Gebrauch gemacht wurde und damit
Abg.
Hoffmann-Meier (Bündnis 90/Die Grünen) als stellvertretendes Mitglied für Abg.
Dr. Sydow (Bündnis 90/Die Grünen)
in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes DADINA festgestellt wird.