Sitzung: 11.07.2016 Jugendhilfeausschuss
Frau
Lück wies darauf hin, dass es in der letzten Legislaturperiode drei
Fachausschüsse gegeben hat:
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Fachausschuss Förderung der Familien- und Jugendhilfe (nach Satzung)
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Fachausschuss Familien- und Erziehungshilfe, Jugendhilfeplanung (nach Satzung)
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Fachausschuss Kinderbetreuung (so festgelegt durch den letzten
Jugendhilfeausschuss).
Entsprechend
des Kreistagsbeschlusses ist der Kreisausschuss beauftragt eine Änderung der
Satzung des Jugendhilfeausschusses vorzubereiten, nach der der Jugendhilfeausschuss
einen weiteren Fachausschuss zur Betreuung des Kreisjugendheims Ernsthofen
bildet.
Die
Notwendigkeit der Schaffung dieses vierten Fachausschusses wurde intensiv und
kontrovers diskutiert.
Der
Kreistagsbeschluss basiert auf einem Antrag der CDU-Fraktion, der von Frau Keil
nochmals wie folgt begründet wurde:
Nach Auflösung des Eigenbetriebes sei
es notwendig, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen des
Betriebes des Kreisjugendheims Ernsthofen auf den Kreishaushalt, ein entsprechendes
Gremium zu schaffen.
In
verschiedenen Wortbeiträgen wurde dem widersprochen. Die Schaffung eines
weiteren Fachausschusses für das Kreisjugendheim Ernsthofen wird als nicht
notwendig angesehen. Unter anderem auch weil sich der Fachausschuss Förderung der
Familien- und Jugendhilfe bereits seit Jahren mit der Arbeit des
Kreisjugendheims Ernsthofen befasst.
Wenn
der Kreistag die Satzung für das Jugendamt dahingehend ändert, dass dem
Jugendhilfeausschuss ein dritter (Pflicht-) Fachausschuss für das Kreisjugendheim
Ernsthofen zur Vorbereitung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses
einsetzt (dies ist die den Fachausschüssen nach § 6 Absatz 6 HKJGB
ausschließlich zugewiesene Funktion), dann sei diese Vorgabe des Parlaments
umzusetzen, so Herr Jugendamtsleiter Weber
Frau
Lück schlug alsdann vor, die Entscheidung über die Bildung und Besetzung der
Fachausschüsse des Jugendhilfeausschusses auf dessen nächste Sitzung zu
verschieben. Hierdurch sei den Vertreterinnen und Vertretern des Kreistages im
Jugendhilfeausschuss die Möglichkeit gegeben nochmals über die Frage einer
Änderung der Satzung für das Jugendamt zu Bildung eines 3. „Pflichtausschusses“
des Jugendhilfeausschusses in ihren Fraktionen zu sprechen und hierbei auch die
Diskussion im Jugendhilfeausschuss zu berücksichtigen. Hiergegen erhob sich
kein Widerspruch.