Frau Lück wies darauf hin, dass es in der letzten Legislaturperiode drei Fachausschüsse gegeben hat:

 

- Fachausschuss Förderung der Familien- und Jugendhilfe (nach Satzung)

 

- Fachausschuss Familien- und Erziehungshilfe, Jugendhilfeplanung (nach Satzung)

 

- Fachausschuss Kinderbetreuung (so festgelegt durch den letzten Jugendhilfeausschuss).

 

Entsprechend des Kreistagsbeschlusses ist der Kreisausschuss beauftragt eine Änderung der Satzung des Jugendhilfeausschusses vorzubereiten, nach der der Jugendhilfeausschuss einen weiteren Fachausschuss zur Betreuung des Kreisjugendheims Ernsthofen bildet.

 

Die Notwendigkeit der Schaffung dieses vierten Fachausschusses wurde intensiv und kontrovers diskutiert.

 

Der Kreistagsbeschluss basiert auf einem Antrag der CDU-Fraktion, der von Frau Keil nochmals wie folgt begründet wurde:

 

Nach Auflösung des Eigenbetriebes sei es notwendig, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen des Betriebes des Kreisjugendheims Ernsthofen auf den Kreishaushalt, ein entsprechendes Gremium zu schaffen.

 

In verschiedenen Wortbeiträgen wurde dem widersprochen. Die Schaffung eines weiteren Fachausschusses für das Kreisjugendheim Ernsthofen wird als nicht notwendig angesehen. Unter anderem auch weil sich der Fachausschuss Förderung der Familien- und Jugendhilfe bereits seit Jahren mit der Arbeit des Kreisjugendheims Ernsthofen befasst.

 

Wenn der Kreistag die Satzung für das Jugendamt dahingehend ändert, dass dem Jugendhilfeausschuss ein dritter (Pflicht-) Fachausschuss für das Kreisjugendheim Ernsthofen zur Vorbereitung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses einsetzt (dies ist die den Fachausschüssen nach § 6 Absatz 6 HKJGB ausschließlich zugewiesene Funktion), dann sei diese Vorgabe des Parlaments umzusetzen, so Herr Jugendamtsleiter Weber

 

Frau Lück schlug alsdann vor, die Entscheidung über die Bildung und Besetzung der Fachausschüsse des Jugendhilfeausschusses auf dessen nächste Sitzung zu verschieben. Hierdurch sei den Vertreterinnen und Vertretern des Kreistages im Jugendhilfeausschuss die Möglichkeit gegeben nochmals über die Frage einer Änderung der Satzung für das Jugendamt zu Bildung eines 3. „Pflichtausschusses“ des Jugendhilfeausschusses in ihren Fraktionen zu sprechen und hierbei auch die Diskussion im Jugendhilfeausschuss zu berücksichtigen. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.