Beschluss:

 

  1. Die Zentrum für medizinische Versorgung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH (im Folgenden MVZ-GmbH) gründet frühestens zum 01.10.2016 in räumlich und organisatorisch getrennten Praxisräumlichkeiten an der Kreisklinik Groß-Umstadt, Krankenhausstraße 11, Groß-Umstadt als neue Betriebsstätte ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V bestehend aus der Fachrichtung Radiologie/ Innere Medizin.

 

  1. Die MVZ GmbH erwirbt die radiologische Einzelpraxis von Herrn Larseille, Krankenhausstraße 11, 64823 Groß-Umstadt. Der Kaufpreis der vertragsärztlichen Praxis beläuft sich insgesamt auf Euro 150.000,00.

 

 

  1. Die MVZ GmbH erwirbt die gynäkologische Vertragsarztpraxis mit einem halben Versorgungsauftrag von Frau Susanna Hellmeister, Krankenhausstraße 11, 64823 Groß-Umstadt. Der Kaufpreis der vertragsärztlichen Praxis beläuft sich insgesamt auf max. € 40.000,00.

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird gem. § 95 Abs. 2 SGB V als Gesellschafter des MVZ eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum in Groß-Umstadt aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Die anliegende Bürgschaft wird im Wortlaut beschlossen: