Nachtrag: 24.05.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag wählt zur Bildung oder Ergänzung des im Betreff genannten Organs:

 

  • 1 Mitglied
  • 1 stv. Mitglied

 

Vorschlagsberechtigung:

  • Kreistag

 

Voraussetzungen:

  • gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter des Landkreises
  • Bedienstete des Landkreises

 

Dauer der Wahlzeit:

  • 01.04.2016 – 31.03.2021

 

Rechtsgrundlage:

  • § 13 der Verbandssatzung

 

Wahlvorschläge:

 

 

Mitglieder

stv. Mitglieder

1.

Erster Kreisbeigeordneter Fleischmann

Crößmann-Scharf, Anja