Nachtrag: 07.09.2004

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Kreistag fordert den Hessischen Landtag auf, bei der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes sicherzustellen, dass

 

·        die Bildungsvielfalt erhalten bleibt

·        auf die starre Festlegung von Mindestzügigkeit, Richtwerten und Mindestjahrgangsbreiten verzichtet wird

·        über die Größe von Schulen und Schulzweigen nicht ohne das Einvernehmen mit dem Schulträger entschieden wird

·        Schulzeitverkürzungen nicht dazu führen, dass Realschüler nicht ohne Verlust eines Schulbesuchsjahres in den gymnasialen Zweig wechseln können

·        über Schulzeitverkürzungen an Gesamtschulen, vor allem mit Förderstufen, nur im Einvernehmen mit dem Schulträger entschieden wird

·        ein Alternativangebot für Alle besteht, die länger zum Abitur brauchen und in deren Nähe kein adäquates Angebot besteht

·        der Schulträger grundsätzlich nicht zu Personalkosten im Lehrerbereich herangezogen werden kann und deshalb auf Artikel 7 Abs. 3 des Entwurfs verzichtet wird.