Nachtrag: 07.09.2004

Beschluss: geändert beschlossen

Der Kreistag möge beschließen:

1.      Der Kreisausschuss wird gebeten,

1.1.   dem Kreistag, über den KSSA, bis zu dessen Sitzung am 16.09.2004, einen umfassenden Bericht vorzulegen, welche Schulen bzw. Schulzweige/Schulstufen in ihrem Bestand gefährdet sind, welche Chancen die Schulen haben und welche Möglichkeiten der Kreis als Schulträger hat, die Schulen in ihrem Bemühen, ein wohnortnahes Angebot zu gewährleisten und ein eigenständiges Profil zu entwickeln, zu unterstützen. Darüber hinaus sind die Folgen abzuschätzen und darzustellen, die die Schließung einer Schulform auf die umliegende Schullandschaft hätte.

1.2.   die Ober-Ramstädter Lichtenbergschule im Rahmen der eigenen Möglichkeiten bei der Erhaltung der gymnasialen Oberstufe zu unterstützen.

2.      Der Kreistag fordert das Hessische Kultusministerium auf, aus den geplanten Änderungen des Schulgesetzes die folgenden Konsequenzen zu ziehen:

2.1.   Erhalt der Schulform Gesamtschule:
Die Gesamtschule ist u. a. durch die Einführung der G-8-Klassen grundsätzlich gefährdet. Um aber ein breites und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ausgerichtetes Schulangebot im Kreis Darmstadt-Dieburg zu erhalten, sind Maßnahmen notwendig, die die Schulform Gesamtschule dauerhaft sichert und diese produktiv weiter entwickelt.

2.2.   Erhalt und Ausbau der Durchlässigkeit zwischen den Schulformen:
Die mit den geplanten Schulgesetzänderungen einhergehende verstärkte Rückkehr zum dreigliedrigen Schulsystem, wie die CDU-Landesregierung sie anstrebt, macht dringend konzeptionelle Überlegungen notwendig, wie die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen gewährleistet werden kann. Hier sind klare Vorgaben des Kultusministeriums notwendig, die eingefordert werden müssen.

2.3.   Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Ausbau ganztagstauglicher Schulen:
Die Ausweitung des Nachmittagsunterrichts, auch durch die Einführung von G-8-Klassen, erfordert an den meisten Kreisschulen den massiven Ausbau der vorhandenen Infrastruktur (Mensen, Arbeitsplätze für SchülerInnen und LehrerInnen, usw.). Im Sinne des verfassungsgemäßen Konnexitätsprinzips ist es nicht hinnehmbar, dass das Land strukturelle Änderungen beschließt, deren Kosten letztlich aber die einzelnen Schulträger übernehmen müssen.

2.4.   Übernahme der Verantwortung für Schließungen von Schulzweigen
Wenn aufgrund der angekündigten neuen Mindestjahrgangsstärken Schließungen von Schulzweigen nötig werden, muss die Hessische Landesregierung dafür auch die politische Verantwortung tragen und darf diese nicht auf die Kreise und kreisfreie Städte abwälzen.