Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Landkreis hat die Möglichkeit zwei Grundstücke in Otzberg in der Gemarkung Ober-Klingen für Naturschutzzwecke zu erwerben.

 

Dabei handelt es sich um folgende Grundstücke:

 

  1. Gem. Ober-Klingen Flur 10 Nr. 36 innerhalb des ND Hohl Gaulsgräben, Größe 8.197 m²
    Angebot: 1,00 €/m² daraus ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von: 8.197.- €.

Im ND Hohl Gaulsgräben besitzt der Landkreis schon die Grundstücke Nr. 34 und 54. Durch den Erwerb des Grundstücks Nr. 36 würde eine zusammenhängende Fläche von 23.125 m² entstehen und die naturschutzfachliche Umsetzung eines Pflege-/Entwicklungsplans ermöglichen.

  1. Gem. Ober-Klingen Flur 9, Nr. 27/1 innerhalb des ND Hohl Halde, Größe 10.680 m²

Angebot: 1,50 €/m², daraus ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von: 16.020.-
Im ND Hohl Halde besitzt der Landkreis schon die Grundstück Nr. 17 und 13. Durch den
Erwerb des Grundstücks Nr. 27/1hätte man einen Korridor als Vernetzungselement der beiden anderen Grundstücke und die Umsetzung eines naturschutzfachlichen Pflege/Entwicklungs-plans deutlich verbessern.

 

Der Ankauf der Grundstücke dient der Erfüllung der gesetzlichen Forderungen nach einer Biotop-vernetzung gemäß dem §21 BNatSchG. Nach § 20 BNatSchG in Verbindung mit § 28 BNatSchG handelt es sich bei den Grundstücken um zu schützende Biotope.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2016 sowie in Form eines Haushaltsausgaberestes auf dem Produkt 1.13.03.01 unter der Maßnahme "Geländeerwerb Naturschutz" haushaltsrechtlich zur Verfügung.