Sitzung: 01.06.2016 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3314-2016/DaDi
Beschluss:
Der Landkreis hat die Möglichkeit zwei Grundstücke in Otzberg in der Gemarkung Ober-Klingen für Naturschutzzwecke zu erwerben.
Dabei handelt es sich um folgende Grundstücke:
- Gem. Ober-Klingen Flur 10
Nr. 36 innerhalb des ND Hohl Gaulsgräben, Größe 8.197 m²
Angebot: 1,00 €/m² daraus ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von: 8.197.- €.
Im ND Hohl Gaulsgräben besitzt
der Landkreis schon die Grundstücke Nr. 34 und 54. Durch den Erwerb des
Grundstücks Nr. 36 würde eine zusammenhängende Fläche von 23.125 m² entstehen
und die naturschutzfachliche Umsetzung eines Pflege-/Entwicklungsplans
ermöglichen.
- Gem. Ober-Klingen Flur 9, Nr. 27/1 innerhalb des ND Hohl Halde, Größe 10.680 m²
Angebot: 1,50 €/m², daraus ergibt
sich ein Kaufpreis in Höhe von: 16.020.-
Im ND Hohl Halde besitzt der Landkreis schon die Grundstück Nr. 17 und 13.
Durch den
Erwerb des Grundstücks Nr. 27/1hätte man einen Korridor als Vernetzungselement
der beiden anderen Grundstücke und die Umsetzung eines naturschutzfachlichen
Pflege/Entwicklungs-plans deutlich verbessern.
Der Ankauf der Grundstücke dient der Erfüllung der gesetzlichen Forderungen nach einer Biotop-vernetzung gemäß dem §21 BNatSchG. Nach § 20 BNatSchG in Verbindung mit § 28 BNatSchG handelt es sich bei den Grundstücken um zu schützende Biotope.
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2016 sowie in Form eines Haushaltsausgaberestes auf dem Produkt 1.13.03.01 unter der Maßnahme "Geländeerwerb Naturschutz" haushaltsrechtlich zur Verfügung.