Beschluss:
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, Betriebsmittelkredite bis zur genehmigten Höchstgrenze im Wirtschaftsplan von 25 Mio. Euro aufzunehmen.
Die Abwicklung erfolgt durch den/die Kassenverwalter/in des Eigenbetriebes.
Beschluss:
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, Betriebsmittelkredite bis zur genehmigten Höchstgrenze im Wirtschaftsplan von 25 Mio. Euro aufzunehmen.
Die Abwicklung erfolgt durch den/die Kassenverwalter/in des Eigenbetriebes.