Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

§ 2 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung

 

I. Der Kreissausschuß besteht aus

a) dem Landrat

b) dem hauptamtlichen Kreisbeigeordneten

c) elf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.

 

Es dient der Klarstellung, daß die Inhaberin des Amtes der weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten bis zum Ablauf ihrer Amtszeit oder ihrem vorzeitigen Ausscheiden dieses Amt innehat.