Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Der Kreisausschuss
    legt den geprüften Jahresabschluss 2012 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

  1. Beschluss:
    Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss 2012 und erteilt dem Kreisausschuss für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung.