- Der Kreisausschuss
legt den geprüften Jahresabschluss 2012 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.
- Beschluss:
Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss 2012 und erteilt dem Kreisausschuss für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung.