Sitzung: 10.02.2016 Verbandsversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Bericht:
Anfrage der
CDU-Fraktion zur WLAN-Nachrüstung lokaler und regionaler SPNV im DADINA-Gebiet
Zur o. g. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Zu den Punkten 1. – 4. sowie 6. und 7. hat der RMV eine
Stellungnahme abgegeben:
„Der RMV und seine Partner im Verbund beobachten sehr genau die
technische Entwicklung, besonders im Bereich Digitalisierung, und diskutieren
die daraus folgenden Ableitungen für den Nahverkehr im RMV-Gebiet. Als einer
der wenigen Akteure aus der Nahverkehrsbranche hat sich der RMV dabei intensiv
am sog. Runden Tisch eingebracht. Der Runde Tisch brachte erstmals Vertreter
aus dem Nahverkehr, der Deutschen Bahn und der Mobilfunkindustrie zu einer
übergreifenden Diskussion zum Thema „Mobilfunk- und Internetempfang in
Nahverkehrszügen“ zusammen.
Die Ergebnisse dieser intensiven Diskussionen haben dabei gezeigt,
·
dass zur Verbesserung der Internetnutzung und/oder Telefonie in
Zügen in jeglicher Ausprägung immer sehr umfangreiche Investitionen auf Seiten
des Nahverkehrs erforderlich sind,
·
bei für den Endkunden kostenloser Bereitstellung laufende Kosten
in einem hohen zweistelligen Millionenbereich anfallen,
·
zusätzlich sehr hohe Investitionen im Milliarden-Bereich durch die
Telekommunikationsunternehmen zu tätigen wären, um das notwendige stabile
Signal entlang aller Strecken zu gewährleisten, ohne das keine Verbesserung
innerhalb des Zuges zu erreichen wäre - die Netzbetreiber sind allenfalls
bereit, die Versorgung entlang von Strecken in Ballungsräumen mit eigenen
Mitteln auszubauen,
·
die technische Entwicklung extrem schnelllebig und z.T. noch
unklar ist, welche Anforderungen sich bundesweit durchsetzen werden.
Nach Ansicht des Bundes deckt die Erhöhung der
Regionalisierungsmittel die Investitionen ab. Er lehnt daher (bislang) eine
höhere Beteiligung aus Bundesmitteln ab. Nach Ansicht der Aufgabenträger dient
die Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur Stabilisierung der derzeitigen
Leistungen und zum gezielten Ausbau insbesondere in den Ballungsräumen und
reicht nicht aus, um zusätzlich technische Ausrüstung tragen zu können, wie sie
im Fall „Verbesserung Mobilfunk- und Internetempfang“ notwendig wäre. Der
Betrag von bundesweit 8 Mrd. €, den der Bund jetzt bereitstellt, liegt 500 Mio.
€ unter dem dafür nachgewiesenen Bedarf und die Dynamisierung der Mittel mit
1,8% jährlich statt 2,5% ebenfalls.
Für den RMV und seine Partner im Verbund steht dabei der
Kundennutzen im Mittelpunkt. Ein Verzicht auf bestellte Verkehrsleistung zu
Gunsten von verbessertem Internetempfang in Zügen halten der RMV und seine
Partner für den falschen Weg.
Die weitere Entwicklung in diesem Bereich ist schnelllebig und
z.T. noch unklar. Die Aufgabenträger werden im SPNV in den kommenden Jahren
erst Erfahrungen sammeln. Der RMV wird sich daher weiter im Rahmen des Runden
Tisches engagieren als auch Pilotprojekte umsetzen und die Erfahrungen
auswerten.
Erste Projekte wurden bereits angestoßen:
-
Der RMV hat bereits in den letzten SPNV-Ausschreibungen Vorgaben
gemacht zum Einsatz von Repeatern bzw. über ein WLAN im Zug, so im Netz
Main-Neckar-Ried (Repeater zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs auf ca. 50%
der Sitzplätze) sowie im Südhessen-Netz (kostenfrei nutzbarer Internetzugang
über ein Fahrgast-WLAN für ca. 90% der Sitzplätze).
-
Gemeinsame Überlegungen mit der VRR gibt es zu Nachrüstungen von
WLAN-Technik bei Gebrauchtfahrzeugen, um über Pilotprojekte die verschiedene
Gerätetechniken sowie Einbauproblematiken und Nachfolgekosten besser bewerten
zu können. In anderen aufgabenträgerübergreifenden Netzen mit Beteiligung des
RMV werden Möglichkeiten und geeignete Formen der Nachrüstung diskutiert.
Insbesondere bei den Ausschreibungen zeigt sich die
Langfristigkeit solcher Vorhaben: Von der Konzeption und Aufnahme in die
Ausschreibung bis zum Start der entsprechenden Netze vergehen i.d.R. mindestens
5 Jahre. Je schnelllebiger die technologische Entwicklung, desto größer hier
auch das Risiko der Forderung nach Technologien, die zur oder kurz nach
Betriebsaufnahme schon nicht mehr aktuell sind.
Zu 1.: Eine
grundsätzliche, flächendeckende Aus- bzw. Nachrüstung mit Internetzugang über
WLAN bzw. Mobilfunk-Repeatern ist derzeit nicht vorgesehen - auf die
Problematik des erforderlichen, am Zug anliegenden Signals (Netzabdeckung) sei
nochmals verwiesen.
Zu 2.: In den Fahrzeugen
des Netzes Main-Neckar-Ried ist für ca. 50 % der Sitzplätze ein verbesserter
Mobilfunkempfang durch den Einsatz von Repeatern gefordert. Die Auslieferung
der Fahrzeuge ist bis zum Fahrplanwechsel Ende 2017 vorgesehen, vorbehaltlich
etwaiger Lieferverzögerungen seitens der Hersteller.
Zu 3.: Der RMV engagiert
sich bereits stellvertretend für alle Partner im Verbund beim Runden Tisch aus
BAG-SPNV, Mobilfunkunternehmen, Deutschen Bahn und Nahverkehr.
Der Ausbau des Mobilfunknetzes liegt in der Zuständigkeit der Mobilfunkunternehmen.
Diese haben am Runden Tisch prinzipiell erklärt einen Ausbau der Mobilfunknetze
voranzutreiben und einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Die Mobilfunkbetreiber
sehen darüber hinaus aber eine Beteiligung an den Investitionen in niedriger
einstelliger Milliardenhöhe, welche durch den Bund und/oder die Aufgabenträger
im Nahverkehr zu erbringen wären. Aus Sicht der Aufgabenträger ist eine solche
Investition durch die Aufgabenträger nicht leistbar und auch nicht in deren
Zuständigkeit. der Fokus liegt bei weiterhin knappen finanziellen Mitteln auf
der Sicherung der Kernleistung des SPNV-Betriebs.
Zu 4.: Das Angebot eines
verbesserten Internet-Zugangs an Stationen obliegt grundsätzlich der DB
Station&Service AG, die zumindest für größere Stationen diesbezüglich auch
Konzepte entwickelt. Der RMV unterstützt diese Planungen und ist bereit,
entsprechende Pilotprojekte zu unterstützen.
Zu 6.: Der Busverkehr ist
in deutlich geringerem Maße durch die technischen Hindernisse beschränkt, die
den Mobilfunk- und Internetempfang in Zügen stören. Dies gilt zumindest in
Ballungsräumen für die Netzabdeckung, die hohe potentielle Nutzerzahl je
Transportgefäß, den schnellen Wechsel der Funkzellen sowie die Abschirmung der
Fahrzeuge gegen anliegende Signale. Der RMV plant auch hier punktuelle
Pilotprojekte im RMV-Gebiet, um Erfahrung mit der technischen Umsetzbarkeit,
den entstehenden tatsächlichen Kosten und der Kundenakzeptanz zu sammeln.
Zu 7.: Bei
einem gewünschten flächendeckenden Ausbau des Internetempfangs („kostenloses
WLAN“) und den damit notwendigen sehr hohen Investitionen gibt es die weiter
oben beschriebenen Einschränkungen. Bund und Länder sehen derzeit keine
Beteiligung ihrerseits an diesen Investitionen.
Eine wesentliche Finanzierung
aus ohnehin zu knappen Regionalisierungsmitteln mit der Gefahr der Abbestellung
von Verkehrsleistungen ist aus Sicht des RMV und seiner Partner der falsche Weg
und nicht vorstellbar. Eine Nutzerfinanzierung über Erhöhung der Fahrpreise
halten der RMV und seine Partner für nicht zielführend und der ÖPNV-Nutzung in
Gänze kontraproduktiv. Eine Nutzerfinanzierung durch ein direktes
Nutzungsentgelt für die Internetnutzung findet nach Marktforschungen durch den
RMV keine Zustimmung durch die Kunden bzw. wird als nicht zeitgemäß angesehen.“
Zu 4. und 5.: Die technischen und finanziellen Randbedingungen
sind durch den RMV hinreichend beschrieben worden. Die DADINA wird sich mit dem
Thema bei der Neuaufstellung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Stadt
Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg (voraussichtlich ab 2016) intensiver
beschäftigen.