Beschluss: Kenntnis genommen

Bericht:

 

Anfrage der CDU-Fraktion zur WLAN-Nachrüstung lokaler und regionaler SPNV im DADINA-Gebiet

 

Zur o. g. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu den Punkten 1. – 4. sowie 6. und 7. hat der RMV eine Stellungnahme abgegeben:

 

„Der RMV und seine Partner im Verbund beobachten sehr genau die technische Entwicklung, besonders im Bereich Digitalisierung, und diskutieren die daraus folgenden Ableitungen für den Nahverkehr im RMV-Gebiet. Als einer der wenigen Akteure aus der Nahverkehrsbranche hat sich der RMV dabei intensiv am sog. Runden Tisch eingebracht. Der Runde Tisch brachte erstmals Vertreter aus dem Nahverkehr, der Deutschen Bahn und der Mobilfunkindustrie zu einer übergreifenden Diskussion zum Thema „Mobilfunk- und Internetempfang in Nahverkehrszügen“ zusammen.

 

Die Ergebnisse dieser intensiven Diskussionen haben dabei gezeigt,

·        dass zur Verbesserung der Internetnutzung und/oder Telefonie in Zügen in jeglicher Ausprägung immer sehr umfangreiche Investitionen auf Seiten des Nahverkehrs erforderlich sind,

·        bei für den Endkunden kostenloser Bereitstellung laufende Kosten in einem hohen zweistelligen Millionenbereich anfallen,

·        zusätzlich sehr hohe Investitionen im Milliarden-Bereich durch die Telekommunikationsunternehmen zu tätigen wären, um das notwendige stabile Signal entlang aller Strecken zu gewährleisten, ohne das keine Verbesserung innerhalb des Zuges zu erreichen wäre - die Netzbetreiber sind allenfalls bereit, die Versorgung entlang von Strecken in Ballungsräumen mit eigenen Mitteln auszubauen,

·        die technische Entwicklung extrem schnelllebig und z.T. noch unklar ist, welche Anforderungen sich bundesweit durchsetzen werden.

 

Nach Ansicht des Bundes deckt die Erhöhung der Regionalisierungsmittel die Investitionen ab. Er lehnt daher (bislang) eine höhere Beteiligung aus Bundesmitteln ab. Nach Ansicht der Aufgabenträger dient die Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur Stabilisierung der derzeitigen Leistungen und zum gezielten Ausbau insbesondere in den Ballungsräumen und reicht nicht aus, um zusätzlich technische Ausrüstung tragen zu können, wie sie im Fall „Verbesserung Mobilfunk- und Internetempfang“ notwendig wäre. Der Betrag von bundesweit 8 Mrd. €, den der Bund jetzt bereitstellt, liegt 500 Mio. € unter dem dafür nachgewiesenen Bedarf und die Dynamisierung der Mittel mit 1,8% jährlich statt 2,5% ebenfalls.

 

Für den RMV und seine Partner im Verbund steht dabei der Kundennutzen im Mittelpunkt. Ein Verzicht auf bestellte Verkehrsleistung zu Gunsten von verbessertem Internetempfang in Zügen halten der RMV und seine Partner für den falschen Weg.

 

Die weitere Entwicklung in diesem Bereich ist schnelllebig und z.T. noch unklar. Die Aufgabenträger werden im SPNV in den kommenden Jahren erst Erfahrungen sammeln. Der RMV wird sich daher weiter im Rahmen des Runden Tisches engagieren als auch Pilotprojekte umsetzen und die Erfahrungen auswerten.

 

Erste Projekte wurden bereits angestoßen:

 

-      Der RMV hat bereits in den letzten SPNV-Ausschreibungen Vorgaben gemacht zum Einsatz von Repeatern bzw. über ein WLAN im Zug, so im Netz Main-Neckar-Ried (Repeater zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs auf ca. 50% der Sitzplätze) sowie im Südhessen-Netz (kostenfrei nutzbarer Internetzugang über ein Fahrgast-WLAN für ca. 90% der Sitzplätze).

-      Gemeinsame Überlegungen mit der VRR gibt es zu Nachrüstungen von WLAN-Technik bei Gebrauchtfahrzeugen, um über Pilotprojekte die verschiedene Gerätetechniken sowie Einbauproblematiken und Nachfolgekosten besser bewerten zu können. In anderen aufgabenträgerübergreifenden Netzen mit Beteiligung des RMV werden Möglichkeiten und geeignete Formen der Nachrüstung diskutiert.

 

Insbesondere bei den Ausschreibungen zeigt sich die Langfristigkeit solcher Vorhaben: Von der Konzeption und Aufnahme in die Ausschreibung bis zum Start der entsprechenden Netze vergehen i.d.R. mindestens 5 Jahre. Je schnelllebiger die technologische Entwicklung, desto größer hier auch das Risiko der Forderung nach Technologien, die zur oder kurz nach Betriebsaufnahme schon nicht mehr aktuell sind.

 

Zu 1.: Eine grundsätzliche, flächendeckende Aus- bzw. Nachrüstung mit Internetzugang über WLAN bzw. Mobilfunk-Repeatern ist derzeit nicht vorgesehen  - auf die Problematik des erforderlichen, am Zug anliegenden Signals (Netzabdeckung) sei nochmals verwiesen.

Zu 2.: In den Fahrzeugen des Netzes Main-Neckar-Ried ist für ca. 50 % der Sitzplätze ein verbesserter Mobilfunkempfang durch den Einsatz von Repeatern gefordert. Die Auslieferung der Fahrzeuge ist bis zum Fahrplanwechsel Ende 2017 vorgesehen, vorbehaltlich etwaiger Lieferverzögerungen seitens der Hersteller.

Zu 3.: Der RMV engagiert sich bereits stellvertretend für alle Partner im Verbund beim Runden Tisch aus BAG-SPNV, Mobilfunkunternehmen, Deutschen Bahn und Nahverkehr.
Der Ausbau des Mobilfunknetzes liegt in der Zuständigkeit der Mobilfunkunternehmen. Diese haben am Runden Tisch prinzipiell erklärt einen Ausbau der Mobilfunknetze voranzutreiben und einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Die Mobilfunkbetreiber sehen darüber hinaus aber eine Beteiligung an den Investitionen in niedriger einstelliger Milliardenhöhe, welche durch den Bund und/oder die Aufgabenträger im Nahverkehr zu erbringen wären. Aus Sicht der Aufgabenträger ist eine solche Investition durch die Aufgabenträger nicht leistbar und auch nicht in deren Zuständigkeit. der Fokus liegt bei weiterhin knappen finanziellen Mitteln auf der Sicherung der Kernleistung des SPNV-Betriebs.

Zu 4.: Das Angebot eines verbesserten Internet-Zugangs an Stationen obliegt grundsätzlich der DB Station&Service AG, die zumindest für größere Stationen diesbezüglich auch Konzepte entwickelt. Der RMV unterstützt diese Planungen und ist bereit, entsprechende Pilotprojekte zu unterstützen.

Zu 6.: Der Busverkehr ist in deutlich geringerem Maße durch die technischen Hindernisse beschränkt, die den Mobilfunk- und Internetempfang in Zügen stören. Dies gilt zumindest in Ballungsräumen für die Netzabdeckung, die hohe potentielle Nutzerzahl je Transportgefäß, den schnellen Wechsel der Funkzellen sowie die Abschirmung der Fahrzeuge gegen anliegende Signale. Der RMV plant auch hier punktuelle Pilotprojekte im RMV-Gebiet, um Erfahrung mit der technischen Umsetzbarkeit, den entstehenden tatsächlichen Kosten und der Kundenakzeptanz zu sammeln.

Zu 7.: Bei einem gewünschten flächendeckenden Ausbau des Internetempfangs („kostenloses WLAN“) und den damit notwendigen sehr hohen Investitionen gibt es die weiter oben beschriebenen Einschränkungen. Bund und Länder sehen derzeit keine Beteiligung ihrerseits an diesen Investitionen.

Eine wesentliche Finanzierung aus ohnehin zu knappen Regionalisierungsmitteln mit der Gefahr der Abbestellung von Verkehrsleistungen ist aus Sicht des RMV und seiner Partner der falsche Weg und nicht vorstellbar. Eine Nutzerfinanzierung über Erhöhung der Fahrpreise halten der RMV und seine Partner für nicht zielführend und der ÖPNV-Nutzung in Gänze kontraproduktiv. Eine Nutzerfinanzierung durch ein direktes Nutzungsentgelt für die Internetnutzung findet nach Marktforschungen durch den RMV keine Zustimmung durch die Kunden bzw. wird als nicht zeitgemäß angesehen.“

 

Zu 4. und 5.: Die technischen und finanziellen Randbedingungen sind durch den RMV hinreichend beschrieben worden. Die DADINA wird sich mit dem Thema bei der Neuaufstellung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg (voraussichtlich ab 2016) intensiver beschäftigen.